Ständerat heisst Finanzmarktaufsichtsgesetz gut

Die vom Zweitrat mit 22 zu 0 Stimmen gutgeheissene Änderung des Börsengesetzes verlangt, dass Anteilseigner ihre Beteiligungen künftig bereits ab drei statt erst ab fünf Prozent melden müssen. Neu werden dabei Aktien und Optionen addiert, damit die Offenlegung nicht umgangen werden kann.

Angreifer sollen keine unerkannt grossen Beteiligungen aufbauen können
Mit dem verschärften Regime wollen die Räte verhindern, dass Angreifer unerkannt grosse Beteiligungen an Gesellschaften aufbauen, indem sie sich trickreich neuer Finanzinstrumente bedienen. Immer häufiger sucht sich nämlich anlagewilliges Kapital etablierte Schweizer Unternehmen als Übernahmeziel aus.

Spielraum für die Aufsichtsbehörde
Anders als der Nationalrat umschrieb der Ständerat die meldepflichtigen Transaktionen des indirekten Erwerbs im Gesetz nicht näher. Mit einer offeneren Formulierung will er der Aufsichtsbehörde Spielraum geben, flexibel auf neue Entwicklungen und Instrumente zu reagieren.

Verstösse ziehen Suspendierung des Stimmrechts nach sich
Verstösse gegen die Meldepflicht soll der Richter mit einer Suspendierung des Stimmrechts für bis zu fünf Jahren ahnden können. Der Ständerat hält dies für ausreichend. Er lehnte deshalb den Beschluss des Nationalrates ab, das Bussenmaximum von heute 50`000 CHF gleich auf 20 Mio CHF statt auf 2 Mio CHF zu erhöhen.

Ständerat: Änderung des Börsengesetzes nicht dringlich
Im Gegensatz zum Erstrat erklärte der Ständerat die Änderung des Börsengesetzes nicht dringlich. Die Vorlage soll aber direkt nach dem Ablauf der Referendumsfrist bzw. der Annahme durch das Volk in Kraft treten. Ob sie wunschgemäss schon in dieser Session unter Dach kommt, ist offen. Vom Nationalrat werden noch verschiedene Klärungen erwartet.

Eine einzige Aufsichtsbehörde
Mit 28 zu 0 Stimmen hiess der Ständerat das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) gut. Mit diesem Organisationserlass werden die Bankenkommission, das Bundesamt für Privatversicherung und die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in einer einzigen Behörde zusammengeführt. Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) wird als öffentlichrechtliche Anstalt mit Sitz in Bern über die Einhaltung von sieben geltenden Gesetzen wachen. Als falsches Signal strich der Ständerat die Bestimmung des Nationalrates, dass sie bei ihren internationalen Aufgaben «insbesondere die Interessen des Finanzplatzes Schweiz» berücksichtigen müsse.

Öffentlichrechtliche Anstellung des Personals
Mit der öffentlichrechtlichen Anstellung des Personals erklärte sich der die kleine Kammer einverstanden. Der Verwaltungsrat soll aber ein Personalstatut erlassen, das vom Bundesrat zu genehmigen ist. Die Forderung des Nationalrates nach einer angemessenen Vertretung der Geschlechter im Verwaltungsrat fand der Ständerat überflüssig.

Strafbestimmungen dem neuen Sanktionensystem anpassen
Im Übrigen musste der Zweitrat die Strafbestimmungen in der Finanzmarktaufsicht dem Anfang 2007 in Kraft getretenen neuen Sanktionensystem des Strafgesetzbuchs anpassen. Bei einer vorsätzlichen Tätigkeit ohne Bewilligung drohen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine maximale Geldstrafe von etwas mehr als einer Million Franken. (awp/mc/ar)

Exit mobile version