Er erhofft sich davon mehr Risikokapital und eine Belebung der Schweizer Wirtschaft. Das Hauptziel der Unternehmenssteuerreform ist die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung. Diese rührt daher, dass über die Gewinnsteuer erst die Unternehmen und dann über die Einkommenssteuer beim Aktionär auch noch die Dividenden voll besteuert werden.
Gewinnausschüttungen des Privatvermögens zu 60 Prozent besteuert
Nach dem Beschluss des Ständerates sollen Gewinnausschüttungen des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer nur noch zu 60% besteuert werden. Beim Geschäftsvermögen legte der Rat den Steuersatz für Dividenden und andere geldwerte Vorteile auf 50% fest. Vorausgesetzt wird jeweils eine Mindestbeteiligung von 10%. Die Kantone sind nur an die Mindestbeteiligungsquote gebunden. Hingegen sind sie frei, wie hoch sie selber die Teilbesteuerung ansetzen wollen. Neu haben die Kantone zudem die Möglichkeit, die Gewinnsteuer an ihre Kapitalsteuern anzurechnen und so auch auf der Stufe der Unternehmen eine Doppelbelastung auszumerzen.
SP verlangt eine Beteiligungsgewinnsteuer
Für die SP-Kommissionsminderheit hatte Simonetta Sommaruga (BE) Rückweisung an den Bundesrat beantragt. Die Reform sei gezielt auf die wenigen Fälle zu beschränken, wo Kapitalgesellschaften tatsächlich benachteiligt seien. Anstelle der Teilbesteuerung der Dividenden verlangte die SP eine Beteiligungsgewinnsteuer. Sie unterlag aber mit 8 zu 34 Stimmen. Unbestritten waren mehrere Massnahmen zugunsten der Personengesellschaften. Stille Reserven können beispielsweise leichter auf ein Ersatzobjekt übertragen werden. Grundstücksgewinne werden erst bei der Realisierung erfasst, Liquidationsgewinne im Todesfall milder besteuert. Die Regelung der sogenannten indirekten Teilliquidation hatten die Räte vorgezogen.
Längerfristig gedacht
Die Ausfälle der ganzen Reform für den Bund werden kurzfristig auf 74 Mio CHF pro Jahr geschätzt. Mittelfristig soll das Wirtschaftswachstum dann aber zu Mehreinnahmen führen. Den Kantonen entgehen theoretisch rund 680 Millionen. «Ein Risiko geht der Fiskus mit dieser Vorlage nicht ein», sagte Kommissionspräsident Hannes Germann (SVP/SH). (awp/mc/th)