Im Zentrum der Vorlage steht eine Strukturreform. Mit dem Bundesrat beschloss der Ständerat, die direkte Aufsicht über die zweite Säule zu kantonalisieren, das heisst alle rund 2600 Vorsorgeeinrichtungen einer kantonalen Aufsichtsbehörde zu unterstellen. Dazu sollen die Kantone Aufsichtsregionen bilden.
Kantone übernehmen Oberaufsicht
Die heutige Direktaufsicht des Bundes über Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter übernehmen die Kantone. Für die Oberaufsicht sorgt neu statt des Bundesrates eine weisungsunabhängige Kommission. Sie soll die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden überwachen und für einheitliche Standards sorgen. Die eidgenössische Oberaufsichtskommission besteht aus sieben bis neun Sachverständigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordnen je einen Vertreter ab. Die SP-Kommissionsminderheit machte sich im Interesse der «Praxisnähe» erfolglos für je zwei Vertreter der Sozialpartner stark.
Veto gegen materielle Überprüfung
Sein Veto legte der Ständerat dagegen ein, dass die Revisionsstellen auch die Anlagetätigkeit materiell überprüfen sollen. Dies sei allein Sache des Stiftungsrates bzw. des obersten Organs. Vom Bundesrat wich der Rat auch dadurch ab, dass er die Anlagestiftungen neu ins BVG aufnahm.
Präzisierte Anforderungen
Nach den Ungereimtheiten bei der Fusion der Swissfirst und der Bank Bellevue 2005 hatte der Bundesrat sein Projekt ergänzt. Nun werden die Anforderungen an die Integrität und Loyalität von Pensionskassenverwaltern präzisiert. Den seiner Ansicht nach zu subjektiven Begriff des «guten Rufs» strich der Rat dabei mit knappem Mehr aus dem Gesetz.
Striktes Verbot des «parallel running»
Bundesrat und Parlament möchten vorab Interessenskonflikten vorbeugen. Strikt verboten werden soll so das «parallel running», bei dem Kassenverwalter in die selben Titel investieren wie die Vorsorgeeinrichtung. Jetzt schon tabu ist das «front running», bei dem Anlagen in Kenntnis künftiger Transaktionen der Kasse getätigt werden. Neu sollen der Vorsorgeeinrichtung sämtliche Vermögensvorteile wie Provisionen, Kickbacks und Rabatte zwingend abgeliefert werden müssen. Bestimmte Geschäfte sind zudem von der Revisionsstelle vorab zu prüfen. Die in dieser Richtung erweiterte Strukturreform passierte mit 35 zu 0 Stimmen.
Ältere Arbeitnehmer sollen dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben
Mit 34 zu 0 Stimmen angenommen wurden die Massnahmen, mit denen man ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt erhalten will. Die Reglemente sollen den Versicherten insbesondere die Möglichkeit geben, die Folgen von Lohnreduktionen beim Kürzertreten durch erhöhte eigene Beiträge ab 58 Jahren teilweise aufzufangen. Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, soll zudem bis zum Alter von 70 Jahren weiter versichert werden können. Die so zusätzlich in die berufliche Vorsorge fliessenden Beiträge verbessern die späteren Altersleistungen. (awp/mc/pg/24)