Ständerat stimmt neuen Rechnungslegungs-Regeln zu

So soll etwa die Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gelten, die einen Umsatz von mindestens 250’000 CHF erzielen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, als Kriterium die Eintragung ins Handelsregister zu übernehmen. Damit hätte der Schwellenwert 100’000 CHF betragen. Auch die Grenze für die Befreiung von der Konsolidierungspflicht erhöhte der Ständerat deutlich.


Möglichkeit der Delegierung
Gegen den Willen des Bundesrats will er zudem zulassen, dass ein Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein von ihm kontrolliertes Unternehmen delegieren kann. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme, aber mit 6 Enthaltungen gutgeheissen.


Aktionärsrechte gestärkt
Die Aktienrechtsrevision, die ebenfalls Teil der Vorlage ist, hat der Ständerat bereits in der letzten Session beraten. Mit dieser werden die Aktionärsrechte gestärkt und die Offenlegungspflichten verschärft. Vorgezogen wurde die Vorlage, weil sie als indirekter Gegenvorschlag zur so genannten Abzocker-Initiative dienen soll. (awp/mc/pg/23)

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