Kernstück ist die Einführung des Register-Schuldbriefs. Dieser entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, ohne dass ein Wertpapier ausgestellt werden muss. Seine Übertragung erfolgt ebenfalls im Grundbuch. Damit entfallen die Kosten für die Ausfertigung, aber auch das Verlustrisiko, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf erläuterte. Der Schuldbrief in Papierform wird aber beibehalten.
Grundbuch soll modernes Bodeninformationssystem werden
Weiteres Anliegen der einstimmig gutgeheissenen Teilrevision ist der Ausbau des Grundbuches zum modernen Bodeninformationssystem. Darin sollen Interessierte zuverlässige und aktuelle Auskünfte über Grundstücke erhalten. Die Grundbuchämter können bedeutungslos gewordene Einträge im Grundbuch löschen. Anderseits müssen in Zukunft gewisse Tatbestände wie öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch vermerkt werden.
Ständerat folgt Bundesrat
Der Erstrat folgte dem Entwurf des Bundesrats weitgehend. Die rechtstechnische Diskussion unter Juristen erhielt lediglich beim Bauhandwerkerpfandrecht einen ideologischen Farbtupfer. Eine starke bürgerliche Minderheit unter Führung des Zuger Anwalts Rolf Schweiger (FDP) wollte das gesetzliche Pfandrecht für Subunternehmer aus dem Gesetz kippen. Mit nur einer Stimme Unterschied vermied der Ständerat diesen für Handwerker verheerenden Systemwechsel. Es obsiegte die Mehrheit, welche den Schutz der Handwerker im Vergleich zum geltenden Recht sogar erweitern wollte. (awp/mc/pg)