Die Kreditvereinbarungen erlauben es dem Internationalen Währungsfonds (IWF), im Krisenfall und bei eigener Mittelknappheit auf Kreditlinien von umgerechnet maximal 62 Mrd CHF zurückzugreifen. Davon beträgt der Schweizer Beitrag 2,8 Mrd CHF. Er wird von der Nationalbank geleistet.
Die Schweiz sei als exportorientiertes Land mit bedeutendem Finanzplatz in besonderem Masse an stabilen internationalen Finanzsystemen interessiert, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Sie ist seit 1984 Mitglied der Allgemeinen und seit 1997 der Neuen Kreditvereinbarungen. Wie der Nationalrat entschied der Ständerat, dass für die Fortführung oder Beendigung der Teilnahme an den Kreditvereinbarungen weiterhin das Parlament zuständig sein soll. Er strich aber das vom Erstrat geforderte Einvernehmen mit der Nationalbank, weil dieses aus institutionellen Gründen nicht zu gewährleisten sei.
Der Bundesrat hatte das Recht zur Verlängerung nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit für sich beanspruchen wollen. Dies wäre an sich «weise» gewesen, sagte Kommissionspräsident Dick Marty (FDP/TI). Man habe aber dem Nationalrat entgegenkommen wollen. Auch Merz konnte sich damit abfinden. Explizit hielt die kleine Kammer im Bundebeschluss fest, dass die Verlängerung erneut für fünf Jahre gelten soll, das heisst bis zum 25. Dezember 2013. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat. (awp/mc/ps)