Ständerat will Alkoholwerbung total verbieten

Wenn der Schweizer Film weiterhin von diesem Programm profitieren will, muss die Schweiz als politischen Preis ihre Werbeverbote lockern. Der Bundesrat schlug eine begrenzte Liberalisierung vor. In Gesprächen mit der EU fand der Bundesrat im Auftrag des Parlamentes eine Lösung, die es der Schweiz erlaubt, in der politischen und religiösen Werbung sowie in der Alkoholwerbung strengere Regeln als im europäischen Herkunftsland des Senders zu erlassen.


Knapper Entscheid
Der Ständerat entschied nun relativ knapp, dass jede Werbung für Alkoholika in TV-Programmen in- und ausländischer Stationen unzulässig ist, wenn diese sich eigens an das schweizerische Publikum richten. Der Beschluss, der jetzt an den Nationalrat geht, war vom Präventionsgedanken und vom Jugendschutz motiviert.


Couchepin bricht eine Lanze für Brauer
Bundesrat Pascal Couchepin war vom Ständeratsentscheid nicht überzeugt. Ausländische Sender, die in der Schweiz empfangen werden können, würden beispielsweise an Fussballspielen für Bier werben. Brauereien sponserten Matches. Durch das Werbeverbot würden die schweizerischen Brauereien diskriminiert.


Präventive Wirkung fraglich
Die Gegner bezweifelten, dass ein Werbeverbot für Bier und Wein in ausländischen Programmfenstern eine präventive Wirkung entfaltet. Der Zusammenhang zwischen Werbung und Konsum sei nicht erwiesen, sagte Hans Hess (FDP/OW). Einer «Verbotsgesellschaft» sei eine Gesellschaft der Eigenverantwortung vorzuziehen.


Filmförderungsprogramm Media unbestritten
Die Teilnahme am Filmförderungsprogramm Media war völlig unbestritten. Das bilaterale Abkommen erlaube den schweizerischen Filmschaffenden den gleichberechtigten Zugang zu Förderprogrammen, Fortbildung und Vermarktung, sagte Kommissionssprecher Peter Bieri (CVP/ZG). Oppositionslos stimmte der Ständerat dem Abkommen zu und sprach für die Jahre 2010 bis 2013 einen Verpflichtungskredit von 41 Mio CHF. Laut Bieri fliessen drei Viertel dieser Investition in die Schweiz zurück. (awp/mc/ps/18)

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