Der Trust ist ein Instrument der angelsächsischen Rechtstradition. Der Begriff bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch auf eine oder mehrere Personen (trustees) übertragen werden, welche diese verwalten und für einen vom Treugeber (settlor) vorgegebenen Zweck verwenden.
Verwaltung von Trusts
Auch in der Schweiz liegen zahlreiche zu Trusts gehörende Vermögenswerte. Immer mehr Banken haben eigene Trust-Abteilungen. Daneben spezialisieren sich in der Schweiz niedergelassene Firmen auf die Verwaltung von Trusts. Auch Treuhandgesellschaften und Anwälte sind zunehmend im Bereich der Trust-Administration tätig.
In die Rechtsordnung hineingewachsen
Zwar sei der Trust der schweizerischen Rechtsordnung fremd, aber er sei in diese Rechtsordnung hineingewachsen, sagte Kommissionssprecher Fritz Schiesser (FDP/GL). Er sei von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Rechtssicherheit müsse geschaffen werden, sonst gerate die Schweiz ins Hintertreffen.
Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht
Mit 25 zu 0 Stimmen stimmte der Ständerat der Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) zu, das momentan noch keine Spezialbestimmungen zum Trust enthält. Ergänzt wird auch das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). (awp/mc/gh)