Mit 30 zu 6 Stimmen überwies der Ständerat am Dienstag ein Postulat. Darin wandte sich Trix Heberlein (FDP/ZH) gegen ein Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung, mit dem nach einem Bundesgerichtsurteil vom Juni 2004 die Praxis bei der Besteuerung der sogenannten Erbenholding verschärft wird.
Erschwerte Unternehmensübergabe
Laut Heberlein soll neuerdings bei der Übergabe von Beteiligungsrechten mit Darlehensgewährung ein steuerbarer Vermögensantrag anfallen. Diese systemwidrige Besteuerung werde vorab für die KMU eine Unternehmensübergabe erheblich erschweren.
Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II angekündigt
Aus der Mitte des Rates wurde das Postulat lebhaft unterstützt. Auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz relativierte den Ablehnungsantrag des Bundesrates. Für nächste Woche kündigte er die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II an, in der auch dieser Bereich geregelt werde
«Wichtig ist, dass wir dann die Richtung kennen.»
Die steuerliche Behandlung der Teilliquidation gehöre tatsächlich zu den «Ärgernissen», sagte Merz. Es sei deshalb dem Parlament unbenommen, diese Frage aus der Unternehmenssteuerreform herauzulösen und dringlich zu beantworten. «Wichtig ist, dass wir dann die Richtung kennen.» (awp/mc/th)