Ständerat will mehr Fördergelder für erneuerbare Energien
Diese wird mit einem Strompreis-Zuschlag finanziert. Nach dem Willen der beiden Eidgenössischen Räte soll diese ab 2013 von höchstens 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf höchstens 0,9 Rappen erhöht werden. Nur so könne das Ziel von 5,4 Mrd Kilowattstunden mehr Strom aus Wasser-, Wind- und Solarkraft bis im Jahr 2030 erreicht werden, sagte Filippo Lombardi (CVP/TI) namens der Umwelt- und Energiekommission (UREK).
Kostendeckel soll bleiben
Anders als der Nationalrat will die kleine Kammer aber am Kostendeckel für die einzelnen Technologien festhalten. Heute ist festgeschrieben, wieviel von den Zuschlägen die einzelnen Technologien höchstens beanspruchen dürfen. Dies führte dazu, dass vor allem im Bereich der Photovoltaik der grösste Teil der Gesuche mangels Gelder bisher nicht berücksichtigt werden konnte. Weil diese Technologie nach Ansicht des Ständerats heute noch sehr teuer und wenig effizient ist, soll der Kostendeckel vorerst bleiben.
Uneinigkeit bei Zuschlag für Endverbraucher
Weiter will der Ständerat an der heutigen Regelung festhalten, wonach der Zuschlag für Endverbraucher, deren Elektrizitätskosten mehr als 10% der Bruttowertschöpfung ausmachen, höchstens 3 Prozent der Elektrizitätskosten betragen darf. Der Nationalrat will diesen Endverbrauchern den kompletten Zuschlag erstatten. Endverbrauchern, deren Kosten zwischen 5 und 10% der Bruttowertschöpfung ausmachen, sollen nach dem Willen der grossen Kammer die Hälfte des Zuschlags zurückerhalten.
Keine zusätzlichen Gelder in die Forschung
Abgelehnt hat der Ständerat ebenso einen kurzfristig eingereichten Antrag von Pankraz Freitag (FDP/GL), zehn Prozent der KEV für die Erforschung erneuerbarer Energien einzusetzen.
«Kuhhandel»
Die Erhöhung des Zuschlags zur Finanzierung der Einspeisevergütung hatte der Nationalrat erst nachträglich in die ursprünglich auf die Wasserzinsen beschränkte Vorlage eingebracht. Der Ständerat stimmte dieser Verknüpfung zwar stillschweigend, nicht aber ohne Zähneknirschen zu. Von einem Kuhhandel sprach etwa This Jenny (SVP/GL). Die Erhöhung der KEV führe zu höheren Strompreisen und diese wiederum seien wirtschaftsfeindlich in der Finanzkrise.
Einigkeit bei Wasserzinsen
Bei den Wasserzinsen, welche die Strombranche für die Nutzung von Wasserkraft entrichtet, sind sich National- und Ständerat bereits einig geworden: Beide Kammern wollen die Obergrenze von heute 80 auf 110 CHF erhöhen. Die Kosten für die Herstellung einer Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft steigt in zwei Schritten von derzeit 1,2 auf 1,65 Rappen ab 2015. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. (awp/mc/pg/21)