Ständerat zerpflückt Massnahmen gegen den KK-Prämienschub

Der Bundesrat erarbeitete die Botschaft mit dringlichen Massnahmen noch unter Ägide von Bundesrat Pascal Couchepin. Auslöser war die Ankündigung, dass die Prämien für die Grundversicherung 2010 um bis zu 20% steigen würden. In der Vernehmlassung waren die meisten Vorschläge umstritten. Gesundheitsminister Didier Burkhalter war beim ersten Auftritt im Parlament mit der Gesundheitskommission (SGK) einverstanden, weder Dringliches noch Befristetes zu beschliessen. Beiden Räten empfahl er, das Paket in der Wintersession zu Ende zu beraten und Anfang 2011 in Kraft zu setzen.


Managed Car: Diskussion soll wieder in Gang kommen
Etwas mehr Zeit gab Burkhalter dem Parlament für Managed Care und damit verbundenen neuen Regelungen für einen differenzierten Selbstbehalt. Er hoffte, dass mit der vom Ständerat beschlossenen separaten Vorlage die blockierte Diskussion wieder in Gang kommt. Bei beiden Vorlagen ist nun wieder der Nationalrat am Zug.


Kassenwechsel bei höherer Franchise
Weniger streng als Bundesrat und Nationalrat ist der Ständerat mit Versicherten, die freiwillig eine höhere Franchise wählen. Sie sollen zwar zwei Jahre beim selben Modell bleiben müssen, aber dennoch die Kasse wechseln können.


Burkhalter räumt Schwächen ein
Die kleine Kammer folgte mit 20 zu 13 Stimmen einer Minderheit der SGK und dem Bundesrat – Burkhalter hatte zuvor eingeräumt, dass der Vorschlag Schwächen habe. Der Nationalrat hatte die Verweildauer bei Modell und Versicherung auf drei Jahre festgesetzt; der Bundesrat hatte zwei Jahre beantragt.


Keine Verpflichtung zu telefonischer Beratung
Die Pflicht für Krankenkassen, eine kostenlose medizinische Beratung per Telefon anzubieten, lehnte der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat ab. Vergeblich machte sich Burkhalter für das Angebot stark. Wenn es nur eine von 100 Konsultationen verhindere, liessen sich jährlich 40 Mio CHF sparen.


Praxisgebühr kommt nicht
Vom Tisch sind die 30 CHF, die Patienten bei den ersten sechs Arztbesuchen im Jahr hätten bar bezahlen müssen. Beide Kammern hatten dafür kein Gehör. Auch die vom Bundesrat beantragten zusätzlichen 200 Mio CHF für die Prämienverbilligung strichen beide Kammern.


Keine Provisionen für Vermittlung von Grundversicherung
Den Krankenkassen will der Ständerat verbieten, Vermittlern in der Grundversicherung Provisionen und Courtagen zu bezahlen. Der Nationalrat hatte den Kassen jegliche Versicherungsprovisionen und auch die Finanzierung von Telefonwerbung untersagt. Für Burkhalter sind beide Wege, auch kombiniert, gangbar. Hingegen will der Ständerat, dass Ärzte vermehrt preisgünstigere Medikamente verschreiben. Eignen sich mehrere Arzneimittel gleich gut, muss ein preisgünstiges Medikament abgegeben werden. Die Kassen sollen maximal den um 10% höheren Preis des günstigsten Arzneimittels mit gleichem Wirkstoff vergüten müssen. Damit ein teureres Medikament voll vergütet wird, muss es ein Arzt mit therapeutischer Begründung verschreiben.


Keine Senkung des Vertriebskostenzuschlages
Auf die von der SGK beantragte Senkung des Vertiebskostenzuschlages auf 8% des Fabrikpreises von Medikamenten verzichtete der Ständerat. Er folgte Anträgen von Werner Luginbühl (BDP/BE) und Claude Janiak (SP/BL). Beide befürchteten, dass eine derart tiefe Marge vor allem kleinere Apotheken auf dem Land bedrohen würde. (awp/mc/pg/20)

Schreibe einen Kommentar