Ständeratskommission für bessere Amtshilfe im Börsen- und Effektenhandel
Wie die Kommission am Mittwoch mitteilte, befürwortete sie mit 5 zu 4 Stimmen eine Lockerung des Vertraulichkeitsprinzips. Damit trage sie der in den USA geltenden Regelung Rechnung, wonach alle zur Begründung einer Klage eingereichten Dokumente öffentlich zugänglich sind, sobald die Klage hängig ist.
Im Interesse des Finanzplatzes Schweiz