Ständeratskommission für bessere Amtshilfe im Börsen- und Effektenhandel
Wie die Kommission am Mittwoch mitteilte, befürwortete sie mit 5 zu 4 Stimmen eine Lockerung des Vertraulichkeitsprinzips. Damit trage sie der in den USA geltenden Regelung Rechnung, wonach alle zur Begründung einer Klage eingereichten Dokumente öffentlich zugänglich sind, sobald die Klage hängig ist.
Im Interesse des Finanzplatzes Schweiz
Für die Mehrheit ist diese Lockerung nötig, um das Funktionieren der Amtshilfe im Interesse des Finanzplatzes Schweiz sicherzustellen. Es seien genügend Sicherungen zur Verhinderung von Missbrauch vorgesehen. Die Minderheit lehnt die Lockerung aus Datenschutzgründen ab. Mit 7 zu 3 Stimmen entschied die RK, die Frist für die Anfechtung des Entscheids der Aufsichtsbehörde über die Übermittlung der Informationen an die ausländische Finanzmarktaufsicht auf 20 Tage zu verdoppeln. Die Minderheit will mit dem Nationalrat bei 10 Tagen bleiben. (awp/mc/as)