Stefan Kaufmann, Direktor santésuisse

von Patrick Gunti


Herr Kaufmann, gemäss verschiedenen Berechnungen steigen die Krankenkassenprämien auf das kommende Jahr hin um 3 – 4 Prozent. Wie hoch ist der Kostenanstieg im Gesundheitswesen, der diese Erhöhungen rechtfertigt?


Letztes Jahr stiegen die Kosten für medizinische Leistungen zu Lasten der Grundversicherung doppelt so stark wie im Vorjahr von 2,2 auf 4,4 Prozent bzw. um rund eine Milliarde Franken von 20,5 auf 21,5 Milliarden Franken. Die Anzahl Versicherter nahm um 0,4 Prozent zu.


Nach Berechnungen von santésuisse beliefen sich die Gesundheitskosten pro versicherter Person 2007 auf 2862.- Franken. Entspricht die ermittelte Zahl den Erwartungen?


Das ausserordentlich tiefe Kostenwachstum des Jahres 2006 hat sich als einmaliger Effekt entpuppt. Neu liegt es wieder nahe dem Durchschnittswert der Jahre 1998 bis 2006. Der höhere Anstieg entspricht insofern den Erwartungen, als im letzten Jahr keine bedeutenden Massnahmen mit Kostensenkungspotenzial in Kraft getreten sind.


Wer respektive was ist für den erneuten Kostenanstieg verantwortlich?


Das stärkste Kostenwachstum verzeichneten die Spitäler mit 3 Prozent im stationären und 8,2 Prozent im ambulanten Bereich. Er verzeichnet damit nicht nur den höchsten prozentualen Zuwachs, sondern rangiert mit einer Zunahme von 32 Franken pro Kopf auch in absoluten Zahlen an erster Stelle. Da die Spitäler rund 40 Prozent der Gesamtkosten in der Grundversicherung verursachen, haben hohe Zuwachsraten in diesem Bereich auch einen grossen Einfluss auf das Gesamtwachstum. Die Kantone als Eigentümer von Spitälern, als Rekursinstanz bei Tarifstreitigkeiten sowie als Planer der Spitalversorgung tragen damit seit Einführung des KVG den grössten Teil der Verantwortung für das hohe Kostenwachstum in der Grundversicherung.


Die Medikamente machen ohne im Spital abgegebene Medikamente rund 20 Prozent der Kosten zu Lasten der Grundversicherung aus. Das Wachstum betrug 2,9 Prozent bei den über die Apotheken abgegebenen Medikamenten und 3,8 Prozent bei den selbstdispensierten, das heisst durch Ärzte abgegebenen Medikamenten. Das ist ein Anstieg von 4.2 auf bzw. 4.35 Mrd. Franken. Der Vergleich mit dem Nullwachstum des Jahres 2006 zeigt, dass der sogenannte «Couchepin-Effekt» mit dem differenzierten Selbstbehalt nicht nachhaltig wirkt.


Die Spitexkosten stiegen um 6,6 Prozent auf 444 Mio. Franken und die Laborkosten mit 6,3 Prozent auf 474 Mio. Franken wie die ambulanten Spitalkosten überdurchschnittlich. Die Laboratorien haben damit den Rückgang der Vergütungen für das Jahr 2006, welcher die Folge einer Senkung des Taxpunktswerts um 10 Prozent war, im letzten Jahr wieder ausgeglichen. Nicht ganz so stark kostentreibend wirkten die Arztbehandlungen. 2007 sind sie um 3,4 Prozent pro Kopf gestiegen. Bemerkenswert ist, dass in den Jahren 1998-2006 die Arztkosten mit 25 Prozent weit weniger stark gestiegen sind als die Gesamtkosten mit 43 Prozent.


Welche Entwicklung der Gesundheitskosten wurde im laufenden Jahr registriert und welche Folgen auf die Prämienentwicklung lassen sich dadurch ableiten?


Die abgerechneten Bruttoleistungen pro Kopf sind in den Monaten Januar bis Juni 2008 gegenüber derselben Periode des Vorjahres um 5,1 Prozent gestiegen. Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dürften damit im Jahr 2008 im Bereich von 4 bis 6 Prozent wachsen. Bei den ambulanten Leistungen im Spital wird die überdurchschnittliche Wachstumsrate wohl anhalten. Der jährliche Zuwachs in diesem Bereich war in den letzen zehn Jahren jeweils rund doppelt so hoch als der Durchschnitt. Bei den Laboratorien setzt sich das überdurchschnittliche Wachstum von 2007 ebenfalls fort. Die vom BAG geplante Anpassung der Labortarife ist also notwendig und wird zu einer Strukturbereinigung im Laborsektor führen. Strukturerhaltende Kompensationszahlungen wie für die Präsenzdiagnostik der Labors in Arztpraxen sind dort zu prüfen, wo für die Patienten ein echter Zusatznutzen geltend gemacht werden kann.


«Der vom Bund ungeachtet des Kostenanstiegs vorgeschriebene Abbau von Reserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hat in der Vergangenheit stets lediglich Prämienerhöhungen verzögert.» (Stefan Kaufmann, Direktor santésuisse)


santésuisse geht davon aus, dass die Krankenversicherer sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr von den Reserven zehren müssen und stellen sich dagegen, mittels Abbau der Reserven die Prämienerhöhung abzufedern. Welches sind Ihre Befürchtungen bei einem entsprechenden Vorgehen?


Das Gesetz schreibt Mindestreserven vor. Diese sichern die Zahlungsfähigkeit des einzelnen Krankenversicherers und dienen in erster Linie den Versicherten und den Leistungserbringern. Sie garantieren die Deckung der Behandlungskosten. Die Reserven dienen immer dazu, Verluste späterer Jahre auszugleichen und kommen damit garantiert den Versicherten zugute, da Krankenversicherer mit der Grundversicherung keine Gewinne erzielen dürfen. Der vom Bund ungeachtet des Kostenanstiegs vorgeschriebene Abbau von Reserven auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hat in der Vergangenheit stets lediglich Prämienerhöhungen verzögert.


Trotz der steigenden Kosten haben gemäss der von santésuisse in Auftrag gegebenen sondage santé nur 20 % der Bevölkerung das Gefühl, die Prämien seien für ihre Verhältnisse zu teuer. Ist das nur die direkte Folge der in den letzten Jahren moderat gestiegenen Prämien?


Dieses Umfrageergebnis hat unterschiedliche Ursachen. Das Resultat spiegelt in erster Linie die zum Umfragezeitpunkt im Juni noch weitgehend ungetrübten Konjunkturaussichten und den moderaten Prämienanstieg 2006/07 wider. Da sich die Konjunktur abschwächt und die Gesundheitskosten wieder stärker steigen, wird die Unzufriedenheit mit dem Kosten- bzw. Prämienwachstum rasch wieder zunehmen. Immer mehr Personen profitieren von Prämienverbilligungen. Diese wachsende Gruppe fühlt sich subjektiv vom Prämiendruck entlastet.


Zumindest in den letzten Jahren hat die Belastung der Bevölkerung durch die Prämien nachgelassen. Damit sich die Tendenz nicht umkehrt, wollen Sie Reformen ausarbeiten, welche das Kostenwachstum dämpfen. Welche Ansatzpunkte verfolgen Sie dabei?


Die Prämienbelastung hat objektiv zugenommen. Bloss im Jahr 2006 hat die gute Wirtschaftslage dazu geführt, dass die Gesundheitskosten von insgesamt fast 60 Mrd. Franken vorübergehend unter 11 Prozent des BIP gesunken sind. Für die Kostenbekämpfung steht der Spitalsektor im Vordergrund. Im stationären Bereich sind die Weichen mit der neuen Spitalfinanzierung bereits gestellt. In den nächsten Jahren werden Vollkostenpauschalen pro Fall nach SwissDRG eingeführt, welche mittelfristig zu Kostentransparenz, zu einem fairen Wettbewerb unter den Spitälern und zu mehr Kosteneffizienz führen. Trotzdem wird der Spitalbereich der grösste Kostenblock und besonders der ambulante Bereich derjenige mit dem grössten Wachstum bleiben. Es wäre falsch, das Nein des Volkes am 1. Juni zum Verfassungsartikel als Auftrag zu mehr Planwirtschaft zu deuten.


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Ende 2009 läuft der Zulassungsstopp für Ärzte aus. In der Diskussion um eine Abschaffung oder eine Verlängerung hat santésuisse ein neues Modell mit zwei Grundversicherungen vorgeschlagen? Wie würde dieses System funktionieren?


Mit der Ablehnung der Einheitskasse am 11. März 2007 und des Gesundheitsartikels am 1. Juni 2008 hat das Volk die Leitplanken sowohl gegen zu viel Staat wie auch gegen zu viel Markt in der Grundversicherung gesetzt. Unser Modell ist eine ausgewogene Lösung, welche alle Vorteile der bisher vorgeschlagenen Modelle vereint, ohne Zulassungsstopp und volle Aufhebung des Vertragszwangs auskommt. Statt der endlosen Diskussionen im Eidgenössischen Parlament sollen die Versicherten frei zwischen zwei Grundversicherungen auswählen können. So sollen ihnen neben dem so genannten «Basismodell», welches der heutigen Grundversicherung entspricht, auch alternative Grundversicherungsmodelle («Kooperationsmodelle») zur Auswahl stehen.


Im Basismodell gilt weiterhin der Vertragszwang. In den Kooperationsmodellen einigen sich Krankenversicherer und Leistungserbringer frei über ihre Zusammenarbeit. Die Duale Grundversicherung, bestehend aus dem Basismodell und den Kooperationsmodellen, wird nach den wesentlichen Grundprinzipien des bisherigen KVG (Obligatorium, Leistungskatalog, Risikoausgleich und Prämienverbilligung) durchgeführt und steht unter der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit. Wer die bisherige Grundversicherung samt Vertragszwang schätzt, wählt das Basismodell. Wer eine Grundversicherung mit mehr Spielraum wünscht, wo Ärzte und Spitäler mit Krankenversicherern frei kooperieren, wählt ein den eigenen Bedürfnissen entsprechendes Kooperationsmodell.


Welches wären die grössten Vorteile für die Versicherten?


Die Kernelemente der sozialen Krankenversicherung bleiben bestehen, die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken sowie Reichen und Armen bleibt gewahrt. Für die unter geltendem Recht angebotenen, alternativen Versicherungsmodelle (Managed Care-Angebote) entsteht mit Kooperationsmodellen mehr Spielraum. Langjährige Verträge, zusätzliche Leistungen, tiefere Selbstbehalte, Kosteneffizienz mit finanziellen Anreizen für Leistungserbringer und Versicherte machen Kooperationsmodelle auch für chronisch kranke Personen interessant. Erst kranke Versicherte erlauben den Tatbeweis, dass echte Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen eine Alternative zur reinen Risikoselektion sind.


Geht es nicht auch darum, nach der verlorenen Abstimmung im Juni die freie Arztwahl auf anderem Weg einzuschränken?


Nein, der Zulassungsstopp ist seit langem ein Thema, weil die gültige Regelung der Ärztezulassung nicht befriedigt und das Kostenproblem von den Arztpraxen in den ambulanten Spitalbereich verlagert. Unser Modell einer Dualen Grundversicherung ermöglicht z.B. mehr staatliche Planung im Basismodell und mehr Nachfrage-Angebots-Steuerung durch die Preise in den Kooperationsmodellen. Nicht der Staat oder die Krankenversicherer schränken also die freie Arztwahl ein, sondern die Versicherten, sofern die Anreize der Kooperationsmodelle gross genug sind.


Nach der Unterstützung des Parlaments für den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» und in Anbetracht des grossen Rückhalts, den die Alternativmedizin in der Bevölkerung geniesst, werden die Kassen entsprechende Leistungen wohl schon bald wieder vergüten müssen, Wie reagieren die Krankenversicherer?


Die Komplementärmedizin ist in der Bevölkerung beliebt. Krankenversicherer führen die Grundversicherung nach geltendem Recht durch. Sollten komplementärmedizinische Behandlungen nach der Annahme der Initiative wieder in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen werden, müssen sie die so genannten «WZW»-Kriterien erfüllen. Die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Behandlungsmethoden muss wie für schulmedizinische Methoden nachgewiesen werden können.


Herr Kaufmann, besten Dank für das Interview.





Zur Person:
Stefan Kaufmann ist seit März 2008 Direktor von santésuisse. Stefan Kaufmann war seit 2003 stellvertretender Direktor von santésuisse und Leiter der Abteilung Ressourcen und Logistik. Er stiess 1999 zu santésuisse, nachdem er während dreier Jahre Leiter des Bereichs Hausarztsysteme bei UNIMEDES in Luzern war, einer gemeinsamen Managed-Care-Organisation der Krankenversicherer KPT, innova AG, ÖKK und RVKRück. Der in Grenchen aufgewachsene Stefan Kaufmann absolvierte ursprünglich eine Berufslehre als Maschinenzeichner, der sich ein Nationalökonomiestudium zum lic.rer.pol. anschloss.


 

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