Steinbrück lässt alle Rentner filzen

Die Steuerpflicht für Alterseinkünfte oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen besteht seit 2005. Auf Durchschnittsrenten, wie sie die grosse Mehrzahl der Ruheständler erhält, sind keine Steuern fällig. Vor allem Rentner mit überdurchschnittlich hohen Ruhestandsbezügen und Zusatzeinkünften wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen müssen dagegen Einkommensteuer zahlen. Bislang wurden die Betroffenen in Ruhe gelassen, wenn sie keine Steuererklärung abgaben. Die Schonzeit geht mit den neuen «Rentenbezugsmitteilungen» der Rentenversicherungsträger an die Steuerbehörden nun zu Ende. (awp/mc/ps/04)

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