Wenn der Beschuldigte schlau ist, bietet er uns die Daten an, um seine Strafe zu mildern», sagte ein Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft dem Nachrichtenmagazin «Focus». Es sei nicht auszuschliessen, dass der Inhaftierte sogar über insgesamt mehr als 2300 Datensätze verfüge. Die Staatsanwaltschaft dürfe diese Daten verwenden und würde sie an die Finanzbehörden weitergeben.
Kunden der Liechtensteiner Bank LGT betroffen
Mit dem aktuellen Fall, in dem Kunden der Liechtensteiner Bank LGT betroffen sind und die Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt, hat der Rostocker Fall nichts zu tun. Der Rostocker Fall reicht ins Jahr 2003 zurück. Damals stahl ein Mitarbeiter der LLB Unterlagen und erpresste damit seinen Arbeitgeber. Er wurde noch im selben Jahr gefasst und verhaftet. Ein Komplize wurde im September 2007 festgenommen. (awp/mc/gh)