Zuvor hatte die «Washington Post» berichtet, das Finanzinstitut habe einem Ersuchen des Washingtoner Justizministeriums entsprochen, das in der Steueraffäre ermittelt. Die Sprecherin wiederholte die Aussage, wonach die UBS weiterhin eng mit Schweizer und US-Behörden zusammenarbeite, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen. Dies unter Berücksichtigung des Schweizer Rechts einschliesslich des Bankgeheimnisses sowie der internationalen Kooperations- und Rechtshilfeabkommen zwischen der Schweiz und den USA.
Aufforderung der IRS und des Bezirksstaatsanwalts von N.Y.
Allerdings verweist die Bank in ihrem Bericht zum dritten Quartal auf eine Aufforderung der US-Steuerbehörde IRS sowie des Bezirksstaatsanwalts von New York, den Behörden die in den USA verfügbaren Informationen zu den grenzüberschreitenden Bankgeschäften zu übermitteln. Dies beinhalte auch dort hinterlegte Kundendaten, erklärt die UBS in dem Dokument.
Informationen über interne Prozesse
Wie die «Washington Post» weiter schreibt, sollen die US-Ermittler von Dritten die Namen von rund 30 weiteren Amerikanern erhalten haben, die ihre UBS-Konten gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden nicht deklariert hatten. Ausserdem hätten Eingeweihte die Behörden über die internen Prozesse und das Verhalten der Bank im Zusammenhang mit den betreffenden Konten informiert, heisst es in dem Artikel weiter. Der US-Zeitung zufolge ist die Enthüllung von Namen zwar nicht ungewöhnlich, wenn ausländische Behörden konkrete Beweise für kriminelles Verhalten eines Kunden vorlegen. In diesem Fall aber habe das Justizministerium um Informationen über Personen ersucht, deren Namen es nicht gekannt habe.
19’000 Kunden mit heimlichen Konten
Es sei um Angaben über Amerikaner mit Konten gegangen, die in den jährlichen Steuererklärungen in den USA verschwiegen worden seien. Das mache diese Enthüllungen «bemerkenswert». Nach einem Kongressbericht vom Juni hat die UBS im Zuge von Senatsermittlungen mitgeteilt, dass etwa 19’000 US-Bürger derartige heimliche Konten bei der Bank unterhalten.
Dem Bericht zufolge blieb unklar, ob die Informationen dem Justizministerium von der UBS, den Schweizer Behörden oder von beiden übermittelt wurden. Die Enthüllungen seien laut der Quelle aber von der Regierung in Bern generell genehmigt worden. (awp/mc/pg/01)