Steuerarten
Sehr gebräuchlich ist die Einteilung nach der Namensgebung des Gesetzgebers. Dabei ist die Einkommenssteuer die wohl bekannteste Steuerart. Daneben gibt es noch viele andere Steuerarten wie die Vermögenssteuer, die Verrechnungssteuer, die Stempelsteuer, die Grundstückgewinnsteuer, die Handänderungssteuer, die Erbschafts- und Schenkungssteuer und die Mehrwertsteuer. Bei sämtlichen Steuerarten müssen aber immer die selben Voraussetzungen zur Steuererhebung erfüllt sein. Es braucht immer eine gesetzliche Grundlage, welche die Steuerhoheit einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zuweist und dabei ein Steuersubjekt, ein Steuerobjekt sowie eine Steuerberechnungsgrundlage mit Steuermass genau definiert.