Steuerentlastung für Spitzenverdiener im Kanton Zürich

Abgeschafft wird gemäss dem am Freitag von Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP) präsentierten Entwurf die höchste Progressionsstufe bei der Einkommenssteuer («13er»). Die höchste Progressionsstufe wird bei 12% liegen, Einkommen ab rund 250’000 CHF (Alleinstehende) oder rund 350’000 CHF (Verheiratete) sollen neu zu 11% besteuert werden.


Merkliche Verbesserung der Position des Kantons Zürich
Dadurch werde bei sehr hohen Einkommen eine merkliche Verbesserung der Position des Kantons Zürich im interkantonalen Belastungsvergleich erreicht, hiess es an der Medienkonferenz. Die blosse Streichung der 13er-Stufe hätte dieses Ziel nicht erreicht. Auf der anderen Seite der Skala wird die steuerfreie Einkommenssstufe wesentlich erhöht. Die «Nullstufe» wird von 6’700 auf 11’300 CHF (bei Verheirateten von 13’400 auf 22’600 CHF) angehoben.


Kinderabzüge sowie die Kinderbetreuungsabzüge erhöhen
Zudem will der Regierungsrat die Kinderabzüge sowie die Kinderbetreuungsabzüge erhöhen, um Familien mit Kindern steuerlich zu entlasten. Gemildert werden gemäss Gut auch Vermögenssteuertarife bei sehr hohen Vermögen. Die oberste Progressionsstufe von 3 Promille wird gestrichen. Neu kommen 2,5 Promille bei Vermögen über 2,225 Mio CHF (beziehungsweise 2,3 Mio bei Verheirateten) zur Anwendung.


Kalte Progression ausgleichen
Ausgeglichen werden soll ferner die kalte Progression. Vorgesehen ist ein Ausgleich der Teuerung für die Zeit von Ende 2001 bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision 2010. Diese Massnahme kommt allen Steuerpflichtigen zugute. (awp/mc/gh/16)

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