Die mit Abstand bedeutendsten kantonalen Steuererlasse sind die Staats- und Gemeindesteuern. Sie enthalten die Einkommens- und Vermögenssteuer von natürlichen Personen und die Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen. Um in diesem Bereich trotz kantonaler Steuerhoheiten einheitliche Steuerregelungen durchzusetzen, ist im Jahre 1990 auf eidgenössischer Ebene ein Steuerharmonierungsgesetz erlassen worden, welches auch für den kantonalen Gesetzgeber verbindliche Steuergrundsätze enthält. Den Kantonen wurde bis zum Jahr 2001 Zeit gegeben, ihre Erlasse entsprechend anzupassen. Dabei spricht man von einer formellen Steuerharmonisierung, da nur die Besteuerungsregeln und nicht etwa die Steuertarife harmonisiert werden. Eine materielle Steuerharmonisierung, welche die Steuertarife national vereinheitlichen soll, ist in der Schweiz zurzeit nicht vorgesehen.