Steuerhoheit

Steuern können ausschliesslich von Organisationen erhoben werden, welche über eine Steuerhoheit verfügen. Diese Eigenschaft kann nur öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Bund, Kantone und Gemeinden) zustehen. Ihre Kompetenz muss sich aus der Rechtsordnung ergeben. Private Vereine können keine Steuern erheben. Bei der Besteuerung des Einkommens besitzen sowohl der Bund wie auch die Kantone die Steuerhoheit. Den Gemeinden kommt bei der Einkommens- und Vermögenssteuer in der Regel nur eine vom Kanton delegierte Steuerhoheit zu, die sie zur Steuererhebung berechtigt.

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