Die Vernehmlassung zur Reform der Unternehmensbesteuerung hat gezeigt, dass keine der drei vorgeschlagenen Varianten mehrheitsfähig ist.
Neuer Anlauf
Der Bundesrat hat deshalb einen neuen Anlauf unternommen und am Mittwoch neue Eckwerte verabschiedet. Ein Abbruch der Reform kam für ihn nicht in Frage. Den dringlichsten politischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat bei der so genannten wirtschaftlichen Doppelbelastung der Unternehmen durch die Gewinnsteuer und der Anteilsinhaber durch die Einkommenssteuer. Dazu kommen Massnahmen zu Gunsten der Klein- und Mittelunternehmen (KMU).
Dividenden und Veräusserungsgewinne sollen Teilbesteuerung unterliegen
Die am Donnerstag vorgestellte Reform sieht für Dividenden aus Beteiligungen im Privatvermögen eine Teilbesteuerung vor. Dividenden sollen beim Bund zu 80 Prozent, bei den Kantonen nach eigenem Recht erfasst werden. Die Steuerfreiheit der Veräusserungsgewinne soll bestehen bleiben. Im Geschäftsvermögen sollen sowohl Dividenden als auch Veräusserungsgewinne der Teilbesteuerung unterliegen, und zwar beim Bund zu 60 Prozent und bei den Kantonen nach deren eigenem Recht. Bis Mitte Juni soll das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Botschaft ausarbeiten.
Mindererträge von rund 500 Mio CHF
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Kantone im Schnitt wie der Bund einen Teilbesteuerungssatz von 80 Prozent im Privatvermögen und von 60 Prozent im Geschäftsvermögen gewähren. Damit ergeben sich für den Bund kurzfristig Mindererträge von 40 Mio CHF und für die Kantone von 460 Mio CHF. Das durch die steuerliche Entlastung erzeugte Wirtschaftswachstum wird mehr Fiskaleinnahmen zur Folge haben. Nach den Berechungen des EFD sinken die Mindereinnahmen der Kantone langfristig auf 270 Mio CHF. Beim Bund hingegen ist mit Mehreinnahmen in der Höhe von 55 Mio CHF zu rechnen. (awp/mc/gh)