Das Gericht beschäftigt sich inzwischen auf zwei verschiedenen juristischen Schlachtfeldern mit dem Steuerstreit zwischen der Schweiz und den USA. Der erste Schauplatz ist eine direkte Folge des Vergleichs, welchen die UBS vergangene Woche mit den US-Behörden abschloss. Dieser beinhaltet neben einer Strafzahlung von 780 Mio. Dollar auch die Übermittlung der Bankdaten von 300 UBS-Kunden an die US-amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS).
Superprovisorische Verfügung erlassen
Die Finma hat die Aushändigung der Informationen am Mittwoch losgelöst von der Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) angeordnet, welche bis anhin für die hängigen Amtshilfeverfahren zuständig war. Die Finma begründete ihr Vorgehen damit, die UBS sei durch das von den USA angedrohte Strafverfahren in ihrer Existenz bedroht. Das BVGer erliess am Freitagabend eine superprovisorische Verfügung im Rahmen einer Beschwerde, welche von acht Personen gegen die Finma-Verfügung eingereicht worden war. Darin verbot das Gericht der Finma und der UBS, die Bankunterlagen von acht Beschwerdeführern «an Dritte, insbesondere an die amerikanischen Behörden», herauszugeben.
Daten-Transfer bereits am Mittwoch erfolgt
Die Verfügung kam aber zu spät – falls die Beschwerdeführer tatsächlich zur Gruppe der 300 mutmasslichen Steuerbetrügern gehören. Denn der Daten-Transfer war bereits seit Mittwoch unter Dach und Fach. Welche UBS-Kunden den US-amerikanischen Steuerbehörden ans Messer geliefert wurden, ist aber bis heute unklar. Denn weder die acht Beschwerdeführer, noch das Gericht wissen, welche Informationen den USA übergeben wurden. Bekannt ist auch nicht, ob nur die Namen oder ganze Dossiers überreicht wurden.
Finma muss Verfügung an BVGer einreichen
Die UBS und die Finma wurden in der BVGer-Verfügung eingeladen, bis am Dienstag zur superprovisorischen Verfügung Stellung zu nehmen. Zudem wurde die Finma aufgefordert, ihre Verfügung einzureichen. Daneben beschäftigen das BVGer diverse Amtshilfeverfahren, in denen die USA Bankdaten von mutmasslichen Steuerbetrügern fordert. Die erste Beschwerde von UBS-Bankkunden gegen einen Amtshilfeentscheid der ESTV erhielt das Gericht bereits am 20. November 2008.
Weitere Beschwerden
Vergangene Woche kamen zwei weitere hinzu, wie BVGer-Sprecher Magnus Hoffmann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA am Montag sagte. Alle elf Beschwerden betreffend Bankdatenübergabe von mutmasslichen Steuerbetrügern seien noch hängig. Am vergangenen Donnerstag sagte BVGer-Präsident Christoph Bandli, es bestehe eine grosse Chance, dass die hängigen Beschwerden als gegenstandslos abgeschrieben werden könnten. Dies gelte aber nur dann, wenn sie mit jenen Fällen übereinstimmen, welche den US-Behörden übergeben wurden. Falls nein, würden die Verfahren normal weitergeführt.
Bislang 300 Amtshilfegesuche aus USA
Die USA reichten bei der ESTV seit vergangenem Juli rund 300 Amtshilfegesuche ein. Die Gesuche decken sich mit jenen Fällen, welche den US-Steuerbehörden übergeben wurden. ESTV-Sprecher Beat Furrer gab die genaue Zahl der Gesuche mit Verweis auf die hängigen Verfahren nicht bekannt. (awp/mc/ps/30)