Laut Merz kennen die Schweiz und die EU keine vertragliche Regelung, um die Unternehmensbesteuerung anzugleichen. Deshalb könne die Besteuerung von Holdings und gewissen andern Gesellschaftstypen in den Kantonen auch nicht gegen irgendwelche Abmachungen verstossen. Dies gelte insbesondere für das von der EU-Kommission angerufene Freihandelsabkommen. Dieses regle den Warenverkehr und habe mit dem Steuerregime nichts zu tun. Die Regeln über staatliche Beihilfen und der Verhaltenskodex zur Unternehmenssteuer in der EU seien auf die Schweiz nicht anwendbar, weil diese nicht dem EU-Binnenmarkt angehöre.
Keine Vorzugsbehandlung ausländischer Konzerne
Die kantonalen Massnahmen bei der Unternehmensbesteuerung bedeuteten keine Vorzugsbehandlung ausländischer Konzerne, stellte der Finanzminister weiter klar. Sie seien nicht selektiv, sondern stünden unabhängig von Nationalität und Produktions- oder Wirtschaftszweig allen wirtschaftlichen Akteuren offen.
Vorwürfe der EU-Kommission «mit Nachdruck» zurückgewiesen
Der Bundesrat weise deshalb die Vorwürfe der EU-Kommission «mit Nachdruck» zurück, sagte Merz. «Er wird nicht zulassen, dass die Attraktivität der Schweiz als Standort beeinträchtigt wird». Im Gegenteil sei er «ohne Wenn und Aber gewillt, diese Standortattraktivität zu erhalten und noch zu verbessern.»
Anliegen der EU nicht neu
Laut Merz hängen Wohlstand und Arbeitsplätze auch in der Schweiz von guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Dabei seien die Unternehmensteuern ein wichtiger Faktor, wenn auch bei weitem nicht der einzige. Nach Auskunft von Direktor Urs Ursprung von der Eidg. Steuerverwaltung geht es bei den inkriminierten kantonalen Steuern um jährlich rund drei Milliarden Franken. Das Anliegen der EU sei nicht neu, werde mit dem jüngsten Entscheid der EU-Kommission aber von der technischen auf die politische Ebene gebracht, sagte Merz. Hier gebe es vor allem ein Kommunikationsproblem: «Es ist uns offenbar noch nicht genügend gelungen, unsern Partnern das föderalistische schweizerische Steuersystem verständlich zu machen.»
Keinen Anlass zu Verhandlungen
Er werde sich dieser Informationsaufgabe selber stellen, sagte der Finanzminister. «Wir werden auch nicht zögern, die Beihilfen innerhalb der EU näher unter die Lupe zu nehmen.» Ein entsprechendes «Kommunikationspaket» werde man zu gegebener Zeit vorlegen. Laut Merz gibt es für die Schweiz keinen Anlass zu Verhandlungen. Die EU habe im Übrigen auch noch kein Mandat dazu. Noch weiter entfernt sei man von Sanktionen gegen die Schweiz. Mit solchen rechnet Merz nicht, zumal dafür Einstimmigkeit der EU- Länder erforderlich wäre. Als enge Handelspartner seien weder die Schweiz noch die EU an einer Eskalation interessiert. (awp/mc/gh)