Die kantonalen Praktiken seien «diskriminierend» und «wettbewerbsverzerrend», zitierte der Brüsseler Korrespondent verschiedener Westschweizer Zeitungen am Freitag aus dem Papier der EU-Kommission. Sie seien nicht vereinbar mit dem guten Funktionieren des bilateralen Freihandelsabkommens.
Ohne Einwände ist der Entscheid angenommen
Der Beschluss ist derzeit bei den Kommissarinnen und Kommissaren zur abschliessenden Begutachtung. Gibt es keine Einwände – konkret Änderungswünsche am Text – so gilt der Entscheid kommende Woche als angenommen.
Kantone Zug und Schwyz explizit erwähnt
Das 17-seitige Papier gibt einen ausführlichen Überblick über die kritisierten Steuerpraktiken und erwähnt auch die Schweizer Argumentation, um sie anschliessend zu widerlegen. Explizit erwähnt werden «als Beispiele» die Kantone Zug und Schwyz.
Bedeutung der Streitfrage betont
Abschliessend betont die EU-Kommission «die grosse Bedeutung der Streitfrage in Anbetracht der Schlüsselrolle des Abkommens und dessen guten Funktionierens für die gesamten Beziehungen zur Schweiz». (awp/mc/ab)