Steuerverwaltung reicht in UBS-Affäre Strafanzeige wegen Bestechung ein

Diese werde geprüft und das weitere Vorgehen abgeklärt, gab BA-Sprecherin Jeannette Balmer auf Anfrage bekannt. Grund für die Strafanzeige der zum Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gehörenden Steuerverwaltung ist die Aussage des amerikanischen UBS-Kunden Jeffrey Chernick. Dieser bekannte sich am Dienstag vor dem Bundesbezirksgericht in Fort Lauderdale schuldig, 8 Mio USD Steuergelder dem US-Fiskus über Konten bei der UBS und einer anderen, «kleineren Schweizer Bank» vorenthalten zu haben.


Beamter mit 45’000 Dollar bestochen?
Zugleich behauptete Chernick, er habe einen Schweizer Beamten mit 45’000 USD bestochen. Das Geld floss, nachdem der Beamte versichert habe, dass seine Konten nicht zur Offenlegung gegenüber den US-Behörden bestimmt seien.


Ex-UBS-Manager mit Kontakten zu Regierungsbeamten
Ursprünglich hatte Chernick aus Angst vor dem Auffliegen sein Vermögen im Juli 2008 in die USA überweisen und den dortigen Steuerbehörden freiwillig sein UBS-Konto offenlegen wollen. Ein Schweizer Anwalt habe ihn mit der Begründung davon abgebracht, dass ein Schweizer Bankmanager – der ehemals bei der UBS war – Kontakte zu «einem hochrangigen Regierungsbeamten» des Landes habe. Dieser Beamte habe versichert, dass die Kontodaten des mutmasslichen Steuerhinterziehers nicht preisgegeben würden.


«Der Schweizer Anwalt sagte dem Angeklagten, dass der Schweizer Bankmanager dem Beamten 45’000 USD für diese Information bezahlte», heisst es in den Gerichtsunterlagen. Anschliessend habe Chernick den Anwalt ermächtigt, dafür 45’000 Dollar von seinem UBS-Konto abzuheben um die Zahlung zu übernehmen.


Dritter UBS-Kunde bekannt sich schuldig
Es ist bereits der dritte UBS-Kunde, der sich im Zuammenhang mit den Steuerermittlungen in Florida schuldig bekennt. Chernick betreibt nach Angaben der Zeitung «The New York Times» vom Bundesstaat New York aus ein Geschäft mit Spielzeugherstellern in Hong Kong und China.


Zweite betroffene Bank und Name des Beamten nicht genannt
Welche Schweizer Bank neben der UBS in den Fall verwickelt ist, geht aus den Gerichtsdokumenten nicht hervor. Ebenso nannte Chernick keine Namen, weder des Beamten, noch des Bankmanagers, noch des Anwalts. Unbekannt ist auch, in welcher Behörde der bestochene Beamte tätig sein soll.


Zeitlicher Ablauf mit Fragezeichen
Fragezeichen bleiben auch bei der zeitlichen Schilderung: Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) hatte erst im Februar 2009 die Herausgabe von rund 250 Kundendaten wegen mutmasslichen Steuerbetrugs an die US-Behörden verfügt. Erst danach verlangten die USA tausende weitere Kontendaten der UBS. Gemäss der Darstellung von Chernick hätte die Liste der Steuerbetrüger bereits vergangenen Sommer feststehen müssen. Im Juli 2008 ging aber erst das Amtshilfegesuch der USA ein. Das EFD wollte sich auf Anfrage nicht weiter dazu äussern.


Noch keine Informationen aus den USA
Beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hiess es, die bisher vorliegenden Informationen der USA seien nicht geeignet, einen konkreten Tatverdacht der Behördenbestechung zu begründen. Die US-Behörden hätten auf dem offiziellen Weg noch keinerlei Informationen übermittelt. Die Schweizer Behörden wollen die Sache aber offensichtlich nicht auf sich sitzen lassen: Sie verfolgten die Angelegenheit aufmerksam und werten alle verfügbaren Informationen sorgfältig aus, erklärte EJPD-Sprecher Guido Balmer.  (awp/mc/pg/18)

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