Um von der «grauen Liste» der Steueroasen der OECD gestrichen zu werden, muss die Schweiz die neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) mit den zwölf Ländern noch unterzeichnen, wie das Eidg. Finanzdepartement EFD am Donnerstag mitteilte. Die Paraphierung ist die erste Etappe auf dem Weg zu einem neuen DBA. Die Unterzeichnung erfolgt laut dem EFD normalerweise drei bis fünf Monate nach der Paraphierung.
Kantone und Wirtschaftsverbände können Stellung beziehen
Der paraphierte Text ist noch vertraulich und als nächstes können die Kantone und die betroffenen Wirtschaftsverbände dazu Stellung nehmen. Danach entscheidet der Bundesrat über die Unterzeichnung. Ein DBA kann jedoch erst in Kraft treten, wenn es durch das Parlament genehmigt wird.
Lockerung des Bankgeheimnisses
Der Bundesrat hatte am 13. März 2009 entschieden, das Bankgeheminis zu lockern und den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen.
Neben Finnland hat die Schweiz bereits mit Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Frankreich, Mexiko, den USA, Japan, den Niederlanden, Polen, Grossbritannien und Österreich ein DBA mit der erweiterten Amtshilfeklausel paraphiert. (awp/mc/pg/27)