Der Kollektivarbeitsvertrag (KAV) bleibt damit in Kraft, und die Arbeitszeit wird nicht erhöht. Die Firmenleitung hatte die Kündigung des Vertrags auf Ende Juni mit der Forderung nach einer Verlängerung der Arbeitszeit begründet. Wegen der seit 2004 sinkenden Rentabilität müsse sich die Lonza weiter auf hochwertige Biopharmazeutika spezialisieren und das Personal weiterbilden. Um diesen Zeitaufwand zu kompensieren, sollte die wöchentliche Arbeitszeit um 1,4 Stunden auf 42 Stunden erhöht werden.
Seperater Ausbildungs-Vertrag
Um die Ausbildungsfrage zu lösen, wurde ein separater Vertrag ausgehandelt. An einer Betriebsversammlung am Montagabend in Visp stimmten 98 Prozent der Anwesenden dem Vertrag zu, wie ein Vertreter der Gewerkschaft Unia gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bestätigte. Die Lonza verpflichtete sich dabei auch, ihr Investitionsvolumen von rund 200 Mio CHF pro Jahr in Visp beizubehalten. Sollte diese Klausel nicht respektiert werden, könnte der Vertrag aufgekündigt werden, sagte der Unia-Vertreter weiter. Die Lonza beschäftigt in Visp 2’800 Angestellte. Von ihnen sind rund 1500 dem KAV unterstellt. (awp/mc/pg)