Streit um Sterne: Hotelleriesuisse erhält Recht vor Zürcher Handelsgericht

Der Entscheid des Zürcher Einzelrichters sei mündlich in Aussicht gestellt worden, heisst es in einer Mitteilung von Hotelleriesuisse vom Donnerstag. Der Einzelrichter habe ausgeführt, dass der Branchenverband Gastrosuisse keine Sterne verwenden dürfe. Die Ankündigung basiere auf marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Erwägungen, sagte Hotelleriesuisse-Sprecherin Isabel Garcia der Nachrichtenagentur SDA. Es folge eine schriftliche Begründung. In den Grundzügen erachte Hotelleriesuisse das Urteil als verbindlich. Hotelleriesuisse fühle sich in ihrer Haltung bestärkt, sagte Garcia.

Hotelleriesuisse bietet Gastrosuisse Einsitznahme im Klassifikations-Gremium
Für Gastrosuisse blieben aber die Türen offen. Hotelleriesuisse bietet Gastrosuisse die Einsitznahme im Klassifikations-Gremium an. Gastrosuisse bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, dass das Gesuch von Hotelleriesuisse um eine vorsorgliche Massnahme zum Verbot von Sternen in der Hotelklassifikation gutgeheissen werden soll. Der schriftliche Entscheid werde in einigen Wochen erwartet, teilte Gastrosuisse-Sprecherin Brigitte Meier-Schmid dazu mit. Mindestens vorerst werden Gastrosuisse die Sterne in der Hotelklassifikation verwehrt bleiben. Gastrosuisse wollte ursprünglich die Klassifikation im Sommer einführen.

Keine Angaben zu möglichen weiteren Schritten
Gastrosuisse bedaure den Entscheid des Zürcher Handelsgerichts sehr, hielt Meier-Schmid fest. Über mögliche weitere juristische Schritte machte sie keine Angaben. Der Vorstand von Gastrosuisse werde die Lage analysieren, hiess es. Weitere Informationen werden zu gegebenem Zeitpunkt folgen. Hotelleriesuisse hatte die Klage in den vergangenen Monaten eingereicht. Gastrosuisse will für seine Mitglieder für die zumeist kleineren Häuser neu ebenfalls eine Klassifikation auf Sterne-Basis einführen. Dagegen wehrt sich Hotelleriesuisse, die die Sterne- Klassifikation bereits seit mehr als 25 Jahren verwendet.

(awp/mc/hfu)

Schreibe einen Kommentar