Aufgrund einer Berufung durch Microsoft wird diese Woche das Urteil der EU-Wettbewerbskommission aus dem Jahr 2004, nachdem Microsoft gegen die europäischen Kartellgesetze verstossen habe, vor einer höheren Instanz neu verhandelt. Dabei geht es für beide Parteien «um die Wurst»: Das Urteil des europäischen Gerichts erster Instanz, vor dem die Anhörung diese Woche stattfindet, ist in der Sache endgültig, wie Experten berichten. Das Gericht ist zwar nur die zweithöchste juristische Instanz in der EU, eine weitere Berufung sei aber nach seinem Urteil nur noch aus formellen Gründen möglich.
Mit Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen
Obwohl die Anhörung bis Freitag abgeschlossen werden soll, ist allerdings mit einem Urteil erst in einigen Monaten zu rechnen. Das Gericht befasst sich noch einmal mit der Frage, ob einige Geschäftspraktiken Microsofts nach europäischem Recht legal oder illegal sind. Die EU-Kommission wird insbesondere versuchen, zu begründen, dass Microsoft gewisse Daten über Schnittstellen der Konkurrenz in der von der Kommission vorgeschriebenen Form zur Verfügung stellen muss, damit im Markt für Serversoftware die Konkurrenz spielen kann.
Media Player natürliche Ausweitung des Betriebssystems?
In einem zweiten Punkt geht es darum, ob der Media Player ein eigenständiges Produkt ist, durch dessen Bündelung mit dem Betriebssystem Microsoft die Konkurrenz ausschaltet, oder ob der Media Player eine natürliche Ausweitung des Betriebssystems ist, wie Microsoft argumentiert.
Wegweisendes Urteil
Falls das Gericht die Entscheidung der Kommission bestätigt, dürfte Microsoft ? zum Beispiel beim kommenden neuen Betriebssystem Vista ? auch in zukünftigen Produkten wesentlich stärker auf die Meinung der Wettbewerbshüter hören müssen. Falls das Gericht hingegen die Position des Softwareriesen stützt, verliert die EU-Wettbewerbskommission nicht nur alle Munition im aktuellen Streit mit Microsoft sondern auch sehr viel Glaubwürdigkeit für die Zukunft. (inside-IT/mc/pg)