Zuerst müssten die Stromversorger ihre Preise aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Dämpfung der Strompreishausse neu berechnen. Diese hätten dann ab dem 1. April fakturiert werden dürfen.
Bundesrat präzisiert Prozedere
Der Bundesrat präzisierte nun am Freitag dieses Prozedere. Die Stromversorger sollen ihre neuen Tarife bis Ende Jahr approximativ berechnen und ihren Kunden diese geschätzten Tarife ab 1. Januar fakturieren. Sollten die Konsumenten dabei zu hohe Akonto-Zahlungen leisten, müssen die Stromversorger eventuell zuviel bezahlte Beträge bis spätestens 1. Juli 2009 zurückzahlen.
Anpassungen an Informatiklösungen
Hintergrund für das Hin und Her sind Anpassungen an den Informatiklösungen, die die Stromversorger im Hinblick auf die Marktöffnung vorgenommen haben. Die Regulierungsbehörde ElCom habe festgestellt, dass die Umsetzung der zunächst angekündigten Regelung Probleme verursache, erklärte die Sprecherin des Bundesamts für Energie, Marianne Zünd, auf Anfrage. Die Stromversorger hätten nämlich bei der Fakturierung so oder so die Kosten von Swissgrid und die Einspeisevergütungen berücksichtigen müssen.
1,1 Rappen mehr pro Kilowattstunde
Die vom Bundesrat nun beschlossene Vorgehensweise ändere aber nichts daran, dass die Strompreise dank der bundesrätlichen Massnahmen nächstes Jahr im Schnitt nur um 1,1 Rappen pro Kilowattstunde statt um 2 Rp./kWh ansteigen werden. (awp/mc/gh/30)