Schätzungsweise müssten 250 Transaktionen untersucht werden, sagte Franz Cahannes, Präsident der Immobilienaufsichtskommission der Suva (IAK), der Sendung «10 vor 10» von Schweizer Fernsehen DRS. Zudem beschloss die Suva, den Handel mit ihren Liegenschaften nach dem selbst verordneten Stopp wieder aufzunehmen, wie Suva- Sprecher Manfred Brünnler am Donnerstag sagte. Nach wie vor blockiert bleiben jedoch jene neun Objekte, auf die sich die Ermittlungen der Tessiner Staatsanwaltschaft konzentrieren.
Ermittlungen gestartet
Diese ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug und Bestechung gegen sieben inhaftierte Personen. Unter ihnen ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Suva. Die Ermittler gegen davon aus, dass Gebäude der Unfallversicherung weit unter Marktwert verkauft wurden, und dass dabei illegale Handgelder und Kommissionen flossen. Eine vorläufige Einschätzung der internen Abläufe lasse vermuten «dass an sich gut geregelte Kontrollmechanismen durch absichtliche Machenschaften unterlaufen und Expertenmeinungen beeinflusst worden sein könnten», schrieb die Suva dazu in einer Mitteilung.
Kontrollen schon früher verscharft
Das Ausmass des entstandenen Schadens sei noch unklar. Eine vollständige Beurteilung sei erst nach Abschluss der Strafuntersuchung möglich. Die Immobilienaufsichtskommission der Suva beantragt eine Reihe von organisatorischen und strukturellen Sofort-Gegenmassnahmen. Eine im Frühjahr eingeleitete Untersuchung habe die Geschäftsleitung veranlasst, die Kontrollmechanismen bereits vor Monaten zu verschärfen, teilte die Suva mit.
Fehler eingeräumt
Cahannes räumte gegenüber «10 vor 10» Fehler ein. Künftig entscheide allein der Verwaltungsrautsausschuss über selbst die kleinste Devestition. Die Bewertungen der Immobilien durch externe Schätzer bezeichnete Cahannes als optimistisch. Andererseits hätte die Suva auch zuwarten können, um bei Verkäufen bessere Erträge zu erzielen. Der Fall Suva wird möglicherweise auch die eidgenössischen Räte beschäftigen. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates klärt den Handlungsbedarf der parlamentarischen Oberaufsicht ab. Als öffentlich-rechtliche Anstalt steht die Suva von Gesetzes wegen unter der vom Bundesrat ausgeübten Oberaufsicht des Bundes.
Die Suva hielt dazu fest, dass sie in ihrer Immobilienpolitik frei sei. Die Aufsicht über diesen Geschäftszweig obliege dem Verwaltungsrat. Der Bundesrat kontrolliere die Jahresrechnung, den Jahresbericht und die Reglemente über die Organisation der Suva.