Ob und gegen wie viele Personen Anklage erhoben wird, entscheidet die Bundesanwaltschaft. Das Dossier zur so genannten Suva-Affäre wurde am Donnerstag der Bundesanwaltschaft übergeben. In die Untersuchungen seien zehn Personen einbezogen worden, bestätigte Jürg Zinglé, Leiter des URA, einen Bericht der «SonntagsZeitung». Zinglé geht davon aus, dass Anklage erhoben wird. Der Entscheid liege jedoch allein in der Kompetenz der Bundesanwaltschaft, betonte er. Zuständig für den Fall wäre das Bundesstrafgericht.
Knapp eine Million Franken Schmiergeld
In der im Herbst 2005 aufgeflogenen Affäre geht es um neun Immobilientransaktionen, bei denen knapp eine Million Franken Schmiergeld geflossen sein soll. Unter den zehn Personen, gegen die ermittelt wurde, sind der frühere Immobilienchef der Suva sowie ein Tessiner Immobilienhändler. Der Immobilienhändler soll von der Suva Liegenschaften zu Preisen deutlich unter dem Marktwert erworben haben. Weitere Verdächtigte sollen diese Machenschaften mit Scheinrechnungen und fiktiven Vermittlungsdiensten gedeckt haben. (awp/mc/ar)