Ihr ursprüngliches Ziel – die Verhinderung von Drogenhandel und organisierter Kriminalität – habe die Geldwäschereiprävention nicht erreicht. Der Kampf gegen das Waschen von so genanntem «dreckigem» Geld aus illegalen Geschäften sei aber trotz zweifelhafter Wirkung unverzichtbar, kommen die Autoren zum Schluss. Denn Abweichungen von internationalen Richtlinien würden nicht akzeptiert und den Finanzplatz Schweiz in Verruf bringen.
Umsetzung für Banken zwingende Voraussetzung für Geschäftstätigkeit
Für die Geschäftstätigkeit einer Bank sei die Umsetzung somit zwingende Voraussetzung. Die am Freitag veröffentlichte Umfrage bei Banken in den drei Ländern Schweiz, Singapur und Deutschland wurde im Auftrag der Vereinigung Schweizerischer Handels- und Verwaltungsbanken durchgeführt. Zwischen den untersuchten Ländern gebe es nur sehr wenige Unterschiede bei den Bestimmungen zur Geldwäschereiprävention, stellen die Autoren fest. Die Banken jedes Finanzplatzes beurteilten aber die eigenen Vorschriften als am strengsten und aufwendigsten im Vergleich zu anderen Finanzplätzen.
Wettbewerbsneutral&
In der Tat sei die Prävention wettbewerbsneutral. Es könne davon ausgegangen werden, dass die untersuchten Bankplätze Schweiz, Singapur und Deutschland ähnliche Massnahmen ergriffen hätten. Der Spielraum einzelner Staaten bei der Umsetzung internationaler Richtlinien und Empfehlungen sei nämlich gering. Regulierungen auf Finanzplätzen, wo das Private Banking besondere Bedeutung hat wie in der Schweiz und Singapur, legen laut Studie besonderen Wert auf die Abklärung der Identität und des Hintergrundes des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten. Finanzplätze, deren Institute vor allem im Massengeschäft engagiert sind (z.B. Grossbritannien), bevorzugen dagegen die Transaktions-Überwachung mit Meldepflichten.
(swissinfo/mc/hfu)