Dies schreibt der Branchenverband am Mittwoch. Auch die angestrebte Erhöhung der Wertschöpfung, der Anzahl Beschäftigten und der Steuereinnahmen lasse sich nur auf diesem Wege erreichen, so die Mitteilung weiter.
Schweiz im internationalen Vergleich kompetitiv
Ein Grossteil der Anfang September 2008 vom STAFI verabschiedeten Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Finanzplatzes betrifft den Fonds- und Asset-Management-Markt. So wurde im Rahmen der bestehenden Gesetze und Praxis die steuerliche Behandlung von Hedge-Funds- und Private-Equity-Managern geklärt, ohne neue Steuerprivilegien oder -erleichterungen zu schaffen. Die erfolgreiche Ansiedlung dieses bisher vor allem im Ausland betriebenen Geschäftes kann zu neuen Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen verhelfen. Die Schweiz ist dank Anwendung der geltenden Steuergesetzgebung und -praxis im internationalen Vergleich kompetitiv – zum Vergleich: Der durchschnittliche Gewinnsteuersatz für Unternehmen beträgt in der Schweiz gemäss einer aktuellen Erhebung 19.2%.
«Swiss Finish» für kollektive Kapitalanlagen abschaffen
Weitere geplante Massnahmen sind die Abschaffung des «Swiss Finish» für kollektive Kapitalanlagen, d.h. die Einführung des EU-Anlegerschutzniveaus und damit der Verzicht auf unnötige schweizerische Verschärfungen, sowie die Einführung der fakultativen Unterstellung von Vermögensverwaltern von «offshore-funds» unter die Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK).
Hohes Wachstumspotential
Für den hiesigen Fonds- und Asset-Management-Markt ist erhebliches Wachstumspotenzial vorhanden. Während bei Retail-Fonds in normalen Marktverhältnissen eine jährliche Wachstumsrate von 6% angenommen wird, ist die Wachstumsdynamik bei Hedge Funds und Private Equity mit 15% deutlich grösser.
Mehr Eigenverantwortung
Neben den verabschiedeten Massnahmen soll die Einführung eines Meldeverfahrens die Kosten und den Zeitbedarf senken. «Die Fondsindustrie ist bereit, diesbezüglich mehr Eigenverantwortung zu übernehmen und dadurch die Aufsichtsbehörde zu entlasten, zumal der gesetzliche Anlegerschutz und die dauernde Aufsicht über die Fondsleitungen, die Vermögensverwalter kollektiver Anlagen und die Depotbanken sowie über die einzelnen Fonds durch die EBK in keiner Weise geändert werden. Damit könnten die Fonds mit anderen Finanzprodukten wie zum Beispiel den strukturierten Produkten gleichziehen, die kein solches Verfahren durchlaufen müssen.», sagte Dr. Matthäus Den Otter, Geschäftsführer der SFA, anlässlich eines Mediengesprächs am 17. September 2008 in Zürich.
Weitere Massnahmen für den Erfolg notwendig
Weitere wichtige Vorschläge, die dem STAFI in einigen Monaten unterbreitet werden sollen, sind:
1. die Erweiterung des Einsatzes von Anlagefonds unabhängig von der Anzahl Anleger
2. die Erweiterung der Möglichkeiten für Immobilienfonds, um mit dem Ausland gleichzuziehen
3. die Vereinfachung und Verbesserung der Verfahren und Regelungen für die SICAV sowie
4. die Prüfung von weiteren Flexibilisierungen bei der Zulassung von Fund of (Hedge Funds).
Aufbruchstimmung nutzen
Trotz den verhaltenen Finanzmärkten ist das Interesse an den beschlossenen Massnahmen sehr gross. Diese Aufbruchstimmung soll genutzt werden. «Viel hängt davon ab, ob die verabschiedeten und zusätzlichen Massnahmen rasch umgesetzt werden, denn das Geschäft wartet nicht. Wir setzen uns dafür ein und sind bereit, einen substanziellen Beitrag zur Erreichung der Ziele zu leisten.», erklärte Dr. Gérard Fischer, Präsident der SFA. «Dazu gehört auch, dass die Swiss Funds Association SFA die neuen Möglichkeiten bekannt macht.» (sfa/mc/ps)