Swiss Life einigt sich mit ehemaligen Managern

Demnach bezahlen diese insgesamt einen Betrag von 350’000 CHF für die Aufwendungen der Swiss Life im Zusammenhang mit dem LTS-Engagement, entsprechend 10% der Klagesumme von 3,5 Mio CHF. Damit sei das Verfahren abgeschlossen, teilt Swiss Life am Mittwoch mit. Mit Verfügung vom 8. April 2003 hatte das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) die Swiss Life dazu verpflichtet, von den ehemaligen Konzernleitungsmitgliedern die im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaft LTS erzielten Gewinne zurückzufordern. Nachdem ein durch einen Mediator erarbeiteter Einigungsvorschlag bei der Suche nach einem aussergerichtlichen Vergleich vom BPV nicht unterstützt wurde, hatte Swiss Life ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet. (awp/mc/as)

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