Zudem werde der Angeklagte verpflichtet, dem Staat für den widerrechtlich erlangten Vermögensvorteil 391’200 CHF zu bezahlen. Auch die Gerichtsgebühr von 70’000 CHF und die Untersuchungskosten habe der ehemalige Finanzchef zu tragen.
Rekurs angekündigt
Der Beschuldigte muss nicht die ganzen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. 24 Monate der Freiheitsstrafe werden für eine Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die restlichen 6 Monate muss der ehemalige Finanzchef absitzen, wenn das erstinstanzliche Urteil Bestand hat. Der ehemalige Finanzchef will das Urteil aber nicht auf sich sitzen lassen. Sein Verteidiger kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.
Satte Kasse gemacht
In dem Fall ging es um die Beteiligungsgesellschaft Long Term Strategy (LTS), mit der sechs ehemalige Konzernleitungsmitglieder der Rentenanstalt/Swiss Life einen Gewinn von 11,5 Mio. Fr. einfuhren, während gleichzeitig die Swiss Life einen Verlust von 1,7 Mrd CHF erlitt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Beschuldigten die Veruntreuung von 4,1 Mio CHF vorgeworfen. Dies sah das Gericht nun auch so. Er habe aus Habgier gehandelt, sagte der vorsitzende Bezirksrichter Sebastian Aeppli. (awp/mc/ps/20)