Swiss Life: Sammelklage gegen AWD in Österreich zulässig
Der VKI wirft der Swiss-Life-Tochter mit Sitz in Hannover vor, die Sparer falsch beraten und über das Risiko getäuscht zu haben. Insgesamt geht es um 2’500 Betroffene, denen von Ende der 90er Jahre bis 2007 AWD-Berater «immofinanz»- und «immoeast»-Aktien verkauften. Der Vorwurf: Der Finanzdienstleister, der inzwischen zum Schweizer Versicherer Swiss Life gehört, habe sich bewusst an Menschen mit geringem Einkommen ohne Investitionserfahrung gewandt. Die Berater hätten versprochen, dass Geld sei «so sicher wie auf dem Sparbuch» angelegt. Als die Aktien in der Finanzkrise den Grossteil ihres Wertes einbüssten, verloren die Kleinanleger ihr Erspartes.
Geschädigte in fünf Sammelklagen aufgeteilt
Aus logistischen Gründen habe man die Geschädigten in fünf Sammelklagen aufgeteilt, sagte VKI-Sprecher Peter Kolba am Donnerstag. Der Streitwert liegt bei 40 Mio EUR. Mit der Entscheidung vom Mittwoch habe das Gericht die grösste Sammelklage mit rund 1’300 Menschen für zulässig erklärt. Der AWD bestreitet die Vorwürfe und betont, seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nachgekommen zu sein. Da keine «systematische Fehlberatung» vorliege, seien auch keine Sammelklagen begründet. Der Finanzdienstleister will lieber jeden Fall einzeln prüfen.
Unlautere Absichten?
Nach Ansicht des VKI und des Prozessfinanzierers Foris AG will das Unternehmen das Verfahren nur verteuern, damit viele Geschädigte aussteigen. Man sei nach wie vor bereit, sich auf einen Vergleich einzulassen, sagte Kolba. Kommt eine aussergerichtliche Einigung nicht zustande, rechnet der VKI mit dem Start der Verhandlungen ab Herbst. Dass der AWD die besagten Aktien auch an Deutsche verkauft habe, sei ihm nicht bekannt, sagte Kolba. (awp/mc/ps/16)