Swiss Life/Rentenanstalt-Bosse schädigten mit LTS die Versicherten


Die Rentenanstalt-Bosse haben mit ihrer Beteiligungsgesellschaft Long Term Strategy (LTS) die Versicherten geschädigt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Privatversicherungen (BPV).


Ex-Rentenanstalt-CEO Roland Chlapowski: Nicht nur im Interesse der Versicherten gehandelt. (keystone)
Lange hat sich das BPV Zeit genommen, um die Transaktionen rund um das Selbstbereicherungs-instrument LTS des Rentenanstalt-Topmanagements zu durchleuchten. Nun ist das BPV zum Schluss gekommen: Die Rentenanstalt/Swiss Life hat mit der Handhabung der finanziellen Transaktionen der Long Term Strategy (LTS) die Interessen der Versicherten aufs massivste missachtet.

Ungenügende Kontrolle
Wie die Untersuchung weiter ergab, war bei diesem Vorgang auch die Kontrolle über die Geschäftstätigkeit der LTS ungenügend. Das BPV hat daher verfügt, dass Personen, welche ihrer Überwachungspflicht gegenüber der LTS nicht nachgekommen sind, eine allfällige Wiederwahl an der GV vom 23. Mai 2003 nicht annehmen dürfen. Ferner hat das BPV verfügt, dass die Rentenanstalt die Gelder im Umfang der Schädigung zurückfordert.

Grundsätzlich rechtskonform
Die LTS war eine Beteiligungsgesellschaft für die obersten Rentenanstalt-Kader. Das Konzept, wonach Dritte am Anlageerfolg der Rentenanstalt teilhaben sollten, sei grundsätzlich rechtskonform. Weil aber die Gefahr eines Interessenkonfliktes bestand, plante die Rentenanstalt die nötigen Vorkehrungen für eine dauernde Kontrolle der Investitionstätigkeit. Das BPV stellt jetzt fest, dass diese Vorkehrungen in ungenügendem Mass umgesetzt wurden. Das Verhalten einzelner Mitglieder der Konzernleitung und des Verwaltungsratsausschusses der Rentenanstalt bot während der LTS-Geschäftstätigkeit nicht die notwendige Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung.

Insiderfrage nicht beantwortet
Im Mittelpunkt der Untersuchung dürften die Verknüpfungen der LTS mit der schweizerischen Hedge-Funds-Gruppe RMV gestanden haben. Dabei geht es um die Frage, ob die ehemaligen Rentenanstalt-Manager, die bei ihrem Privatinvestment in der LTS eine Performance von rund 300 Prozent erzielt hatten, von Insiderwissen profitiert haben. Diese Frage beantwortet der BPV-Bericht nicht.

BPV will vertiefte Analyse
Das BPV streicht aber heraus, dass die effektive Handhabung der finanziellen Transaktion eine starke Gefährdung und eine Schädigung der Versicherteninteressen darstellte. Hinter den zweifachen Buchungsfehlern sei hingegen keine Absicht oder Vertuschung zu sehen. Dennoch zeige sich eine Vernachlässigung der administrativen und technischen Aspekte während mehrerer Jahre. Deshalb will das BPV mit externen Spezialisten eine vertiefte Situationsanalyse vornehmen und spezielle Auflagen anordnen. (afx/scc/mas)

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