Swiss Re: US-Bezirksgericht weist Aktionärs-Klage ab

Dies berichtet die NZZ in der Ausgabe vom 7.10.2010. Der Richter stützte sich auf einen Gerichtsfall des US-Verfassungsgerichts gegen die National Australia Bank vom vergangenen Juni ab. So sei die Basis für eine Klage in den USA etwa nicht gegeben, wenn es sich – wie in dem vorliegenden Fall – um in den USA getätigte Käufe von im Ausland verkauften Aktien handle.


Informationspflicht nicht nachgewiesen
Ausserdem haben die Kläger laut dem Bezirksrichter die Anschuldigungen weder fundiert begründen können noch hätten sie nachweisen können, dass Swiss Re verpflichtet gewesen wäre, weitere Informationen zum Geschäft mit den auf dem Immobilienmarkt basierenden Kreditversicherungen (CDS) zu veröffentlichen. Das Geschäft mit diesen Derivaten hatte dem Rückversicherer den im November 2007 bekanntgegebenen Verlust von 1,2 Mrd CHF beschert. Die Klage dazu war im Jahr 2008 von der Plumbers› Union Local No. 12 Pension Fund im Namen von Swiss-Re-Aktionären eingereicht worden. (awp/mc/ss/04)

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