Klage gegen Swiss wegen des Tods von Popstar Melanie Thornton: Knapp zwei Jahre nachdem Thornton bei einem Flugzeug-Absturz der damaligen Crossair gestorben ist, fordert die Familie von der Nachfolgegesellschaft Swiss 5 Millionen Euro.
Hinterbliebene reichten Klage ein: Der verunglückte Popstar Melanie Thornton. (keystone)
Zuvor seien die Verhandlungen über eine Entschädigung zwischen den Angehörigen und der Versicherung gescheitert, sagte der Anwalt der Familie, Ulrich von Jeinsen, in Hannover. Mit der beim Amtsgericht Stuttgart eingereichten Klage solle die Frist gewahrt werden, die zwei Jahre nach dem Unglück abgelaufen wäre, erklärte der Anwalt. Er vertrete Thorntons Mutter, Schwester und Schwager.Klage in Deutschland eingereicht
Die Klage könne in Deutschland eingereicht werden, weil das Ticket in Lörrach bei Freiburg gekauft wurde. Zudem startete der Unglücksflug in Berlin.
Am 24. November 2001 war ein Crossair-Jumbolino beim Lande-Anflug auf Zürich bei Bassersdorf abgestürzt. 24 Menschen starben, darunter die 34-jährige Sängerin.Keine Einigung mit Versicherung möglich
Während die meisten Hinterbliebenen sich mit der Versicherung einigten, sei dies im Fall Thornton nicht möglich gewesen, sagte Anwalt von Jeinsen weiter. Die Versicherung verlange einen lückenlosen Nachweis über die Einkünfte der Sängerin. «Das ist nicht so einfach, weil die Gehalts-Entwicklung bei Popsängern unterschiedlich ist», sagte der Anwalt.
Swiss nicht überrascht
Swiss-Sprecher Dominik Werner zeigte sich über die Klage nicht überrascht: Die Fluggesellschaft habe wegen des Ablaufs der Klagefrist damit gerechnet, sagte er der Nachrichtenagentur sda. «Wir suchen trotzdem weiter eine aussergerichtliche Lösung», fügte Werner hinzu. Die geforderte Summe von umgerechnet rund 7,7 Millionen Franken wollte Werner nicht kommentieren. (sda/scc/pds)