Swissair Berufungsprozess: Tag der Urteilsverkündung gegen Ex-Chef Mario Corti
Das Bezirksgericht Bülach hatte zwar vor einem Jahr alle 19 Angeklagten freigesprochen. Aber alleine gegen den Freispruch für Corti legten der Kanton Neuenburg und der Staat Belgien sowie zwei belgische Staatsholdings Widerspruch ein. Corti soll an der Generalversammlung vom 25. April 2001 unwahre Angaben über einen Milliardenkredit mehrerer Grossbanken für den Flugkonzern gemacht haben. Damit sollte der Eindruck erweckt werden, die Liquidität der SAirGroup sei gesichert, obwohl der Kreditvertrag noch nicht abgeschlossen gewesen sei.
Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt
Corti habe mit seinen Aussagen zu einem Milliardenkredit die Öffentlichkeit bewusst in die Irre geführt, hatte der Anwalt des Kantons Neuenburgs, des belgischen Staates und zweier belgischer Staatsholdings, Michel Haymann, am vergangenen Freitag vor dem Obergericht gesagt. Er forderte deshalb die Aufhebung des Urteils von Bülach und den Schuldspruch Cortis.
Gläubigerschädigung durch intransparente Vermögensverschiebung
Beim zweiten Punkt der Anklage, der Gläubigerschädigung durch intransparente Vermögensverschiebung innerhalb der Swissair-Gruppe, forderte der Anwalt des Kantons Neuenburg und Belgien die Rückweisung des Urteils von Bülach. Da die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft zur Richtigkeit der SAirGroup-Konzernabschlüsse fehlten, lasse sich das nicht beurteilen. Deshalb beantragte Haymann eine Rückweisung des Urteils ans Bezirksgerichts Bülach, damit die Anklage durch zusätzliche Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergänzt werden könne.
Alle Vorwürfe zurückgewiesen
Corti und sein Verteidiger Paul Ramer wiesen alle Vorwürfe zurück. Ramer verlangte die Abweisung der Anklage und die volle Prozessentschädigung von 558’425 CHF für Corti. Die Gerichtskosten seien auf die Gerichtskasse zu nehmen. Das Bezirksgericht Bülach hatte Corti ein Achtel der Prozesskosten aufgebrummt und die Prozessentschädigung entsprechend gekürzt. (awp/mc/gh)