Das sei wichtiger, als dass «irgendeiner in die Kiste kommt». Der Justizminister nahm am Donnerstag im Ständerat Stellung zu einer Interpellation von Michel Béguelin (SP/VD), der sich über den schleppenden Gang der Justiz viereinhalb Jahre nach dem Grounding beklagte. Béguelin glaubt, dass das Heer der Spitzenanwälte der ehemaligen Swissair-Spitzenleute auf Verjährung setzt.
Swissair sei ein Gott gewesen, keine Firma
Die lange Dauer der Zivil- und Strafverfahren sei natürlich störend, sagte Blocher. Aber das schweizerische Strafrecht verlange nun einmal im Unterschied zum angelsächsischen, dass vor einer Anklage jedes Detail abgeklärt werden müsse – bei einem Mordfall beispielsweise auch ein Kleiderschaden. Die verfilzte Swissair sei ein Gott gewesen, keine Firma, sagte Blocher. Wer ihre Hunterstrategie kritisiert habe, sei gleich als Landesverräter abgestempelt worden. Aus dem Schaden müsse man klug werden.
Erster Teil der Strafuntersuchung steht unmittelbar vor dem Abschluss
Das habe der Bundesrat im Fall Swisscom getan, indem er die Auslandstrategie der Unternehmung gestoppt habe. Bruno Frick (CVP/SZ) kündigte als Vertreter der Swissair-Gläubiger an, dass der erste Teil der Strafuntersuchung der Zürcher Staatsanwaltschaft unmittelbar vor dem Abschluss stehe. Die Anstrengungen der Strafjustiz seien enorm. Aber leichtfertig dürfe in diesem komplexen Fall nicht Anklage erhoben werden.
(awp/mc/hfu)