Ein Teil der ehemaligen Swissair-Angestellten erhält nächstens Geld. Gegen die Bestätigung des Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung der Swissair durch den Nachlassrichter wurde kein Rekurs erhoben.
Seit dem Swissair-Grounding im Oktober 2001 warten die Angestellten auf ihr Geld. (bbc.co)
Der Nachlassvertrag ist am 16. Juni rechtskräftig geworden und für die zustimmenden sowie die ablehnenden Gläubiger verbindlich, wie Sachwalter Karl Wüthrich am Freitag in einem Communiqué bekannt gab. Dagegen können keine Rechtsmittel mehr ergriffen werden.
Angestellte erhalten im Sommer Geld
«Wir werden innert 60 Tagen nach der rechtskräftigen Bestätigung des Nachlassvertrags mit den Auszahlungen der privilegierten Forderungen der ehemaligen Angestellten beginnen», sagte Filippo Beck, Partner von Sachwalter Karl Wüthrich bei der Kanzlei Wenger Plattner, auf Anfrage. Damit werden die Angestellten also noch im Sommer ihr Geld erhalten.
Bis zu 300 Millionen Franken werden ausbezahlt
Für jeden einzelnen ehemaligen Angestellten sei genau berechnet worden, was er bekomme, bevor er dem Sachwalter-Vorschlag zugestimmt habe. «Es weiss jeder, was er zugute hat», sagte Beck. Insgesamt dürften zwischen 200 und 300 Millionen Franken der 472 Millionen Franken ausbezahlt werden, die an Aktiven der Swissair noch vorhanden seien. Die Mehrzahl der ehemaligen Angestellten hatte einem Vorschlag von Sachwalter Wüthrich zugestimmt und ihre Forderungen erheblich heruntergeschraubt. Ursprünglich hatten die 6´000 ehemaligen Beschäftigten für Löhne, Überstunden und nicht bezogene Ferientage rund 2,4 Milliarden Franken gefordert. Diejenigen, welche den Vorschlag des Sachwalters abgelehnt haben, würden behandelt wie alle übrigen Gläubiger. Ihre angemeldeten Forderungen würden in den Kollokationsplan aufgenommen, den Liquidator Karl Wüthrich und der Gläubigerausschuss erstellten, sagte Beck. Mehr als 10´000 Gläubiger warten auf Geld
«Der Kollokationsplan ist keine Sache von ein paar wenigen Monaten. Das dauert länger», sagte Beck. Denn bei der Swissair gebe es über 10´000 Gläubiger, von denen jeder mehrere Forderungen angemeldet habe. Jede einzelne Forderung müsse geprüft werden, ob sie in Umfang und angemeldeter Klasse gerechtfertigt sei. Jeder Kollokationsentscheid könne zudem noch angefochten werden. «Da kommt eine Riesenarbeit auf uns zu. Das wird uns noch einige Zeit beschäftigen», sagte Beck. Der ganze Prozess könne noch Jahre dauern. (awp/sda/scc/mud)