Die Swissair hatte zwei Tage nach dem Grounding vom 2. Oktober 2001 18,5 Mio CHF Flughafengebühren für Juni 2001 bezahlt. Vorangegangen war eine Drohung des Flughafens, ansonsten nur noch gegen Vorauskasse Leistungen zu erbringen. Einen Tag nach der Zahlung wurde die provisorische Nachlassstundung bewilligt. Im Oktober 2001 hatte die Swissair zudem offene Rechnungen über 4,3 Mio USD des Kerosinlieferanten Air Total beglichen.
«Paulianische Anfechtung»: Bundesgericht gibt Wüthrich recht
Swissair-Liquidator Karl Wüthrich forderte die geleisteten Zahlungen vom Flughafen und von Air Total später zurück. Er stützte sich dabei auf die im Schuldbetreibungsrecht vorgesehene sogenannte «Paulianische Anfechtung». Nachdem die Zürcher und die Genfer Justiz die Klagen noch abgewiesen hatten, gab das Bundesgericht Wüthrich nun Recht. Eine Mehrheit der Richter der II. Zivilrechtlichen Abteilung vertrat an der Beratung vom Donnerstag die Ansicht, dass die Swissair durch die Zahlungen andere Gläubiger geschädigt und dies auch in Kauf genommen habe, was zudem für die Empfänger erkennbar gewesen sei.
Grundsatz der Gleichbehandlung
Die Richter verwiesen auf ihr Urteil von diesem Frühjahr, als sie die Zürcher Kantonalbank verpflichtet hatten, der SairGroup in Nachlassliquidation 80 Mio CHF zurückzuzahlen. Man habe damals den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger streng gehandhabt, was auch nun zu beherzigen sei. Einer der Richter hatte die Meinung vertreten, dass die Zahlung an den Flughafen notwendig gewesen sei, um den Flugbetrieb überhaupt wieder aufnehmen und einen weitaus höheren Schaden abwenden zu können.
Gemäss Karl Wüthrich sind noch ähnliche Klagen der Swissair über rund 40 Mio CHF hängig. (awp/mc/pg/25)