Swissair-Prozess: Anwalt von Ex-Konzernchef Honegger verneint Steuerbetrug

Sein Anwalt bezeichnete die Anklage gegen Honegger als «unpräzise Auswahlsendung»: «Jeder Eierdiebstahl wird seriöser untersucht.» Honegger ist im Zusammenhang mit einer Aufstockung der SAirGroup-Beteiligung an der maroden belgischen Sabena in Höhe von 150 Mio. Euro der ungetreuen Geschäftsbesorgung angeklagt.


Sabena-Zahlung
Ohne diese Zahlung hätte die Sabena mit deutlich grösserem Schaden liquidiert werden müssen, so Hug: Darunter hätte nicht nur der Flugbetrieb von Swissair und Crossair zu leiden gehabt, sondern auch die Flug-Nebenbetriebe. Die Beschlagnahmung von Flugzeugen in Belgien und Milliardenklagen der belgischen Regierung seien absehbar gewesen.


Druckmittel in den bilateralen Verhandlungen
Hug unterstrich wie bereits sein Mandant, dass die belgische Regierung die Kapitalerhöhung als Druckmittel in den bilateralen Verhandlungen Schweiz-EU eingesetzt habe. Er beantragte die Zeugenbefragung der Bundesräte Joseph Deiss, Moritz Leuenberger, des damaligen belgischen Minister Rik Daems und des Ministerpräsidenten Guy Verhofstadt.


Steuerbetrugs nachdrücklich zurückgewiesen
Ebenso nachdrücklich wies Hug die Anklage des Steuerbetrugs zurück. Hier wirft die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Zürcher Finanzdirektor vor, in der Steuererklärung für das Jahr 2001 einen Betrag von 146 000 Fr. nicht deklariert zu haben. Konkret nennt die Anklage Spesen, ein Auto, ein Notebook sowie Saläranteile.


Steuererklärung mit Fehlern
Es habe Fehler gegeben, sagte Hug: Diese seien seitens der Arbeitgeberin, der Steuerbehörden und des Angeklagten passiert: «Sie beruhten auf einem reinen Versehen und nicht auf irgendeinem bösen Willen einer Partei.» Auch einem ehemaligen Finanzdirektor könnten beim Ausfüllen der Steuererklärung Fehler unterlaufen. (awp/mc/gh)

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