Swissair-Prozess: Anwalt von Konzernsteuerchef Simmen fordert Freispruch

Simmen sei weder Mitglich von Veraltungsrat noch Konzernleitung der SAirGroup gewesen, sagte Rechtsanwalt Urs Vögeli am Freitag vor dem Bezirksgericht Bülach. Der Steuerchef habe lediglich die Aufgabe gehabt, Beschlüsse von Verwaltungsrat und Konzernleitung umzusetzen. Er habe dies nach nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, sagte Simmen in einer persönlichen Erklärung.


Wirtschaftliche Verhältnisse geschönt dargestellt
Die Staatsanwaltschaft wirft Simmen vor, wie Finanzchef Georges Schorderet ein rückdatiertes Dokument unterzeichnet zu haben, das die wirtschaftlichen Verhältnisse der Tochtergesellschaft SAirLines, in der das Fluggeschäft zusammengefasst war, per 29. Dezember 2000 um 727 Mio. Fr. geschönt dargestellt habe.


Rangrücktrittsvereinbarung unterzeichnet
Zudem wird Simmen vorgeworfen, eine Rangrücktrittsvereinbarung der SAirLines gegenüber einer überschuldeten holländischen Tochter in Höhe von 609 Mio. Fr. unterzeichnet zu haben, obwohl die SAirLines lediglich mit 777 000 Fr. Gläubigerin der holländischen Tochter gewesen sei.


Ein Versehen
Dabei habe es sich um ein Versehen gehandelt, argumentierte wie zuvor Schorderets Anwalt auch Vögeli. Ein nicht bekannter Sachbearbeiter habe eine falsche Vorlage für das Dokument verwendet. So sei statt einer Garantieerklärung für die holländische Tochter eine Rangrücktrittsvereinbarung unterzeichnet worden.


Simmen wollte nicht täuschen oder schädigen
Simmen habe nie jemanden täuschen oder schädigen wollen, sondern nur Beschlüsse von Konzernleitung und Verwaltungsrat umgesetzt. «Es wird wohl niemand jemand ernsthaft behaupten wollen, man habe Sanierungsschritte unternommen, um jemand Dritten zu schädigen», sagte Vögeli.


Steuerfragen – kein Tagesgeschäft
Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Simmen habe das Dokument unterzeichnet, um die nach holländischem Recht bestehende Pflicht zu umgehen, die Überschuldung der SAirLines-Tochter anzuzeigen, konterte Vögeli. Simmen habe nichts mit dem Tagesgeschäft zu tun gehabt. Vielmehr habe er sich um mit Steuerfragen beschäftigt, das heisse er habe mit testierten Zahlenmaterial gearbeitet. Auf das finanzielle Informationssystem der SAirGroup habe Simmen keinen Zugriff und damit auch keinen Überblick über die finanzielle Lage gehabt.


Simmen sei von den Vorwürfen freizusprechen
Simmen sei deshalb von den Vorwürfen freizusprechen. Auf allfällige Schadenersatzforderungen sei nicht einzutreten. Und die Kosten des Verfahrens müssten durch die Staatskasse bezahlt werden. Zudem müsse Simmen eine Entschädigung für seinen Aufwand erhalten.


Was die Staatsanwaltschaft fordert
Die Staatsanwaltschaft forderte für Simmen sechs Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre Probezeit und eine Busse von 2000 Franken. (awp/mc/ab)

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