Swissair Prozess: Berufung von Staatsanwaltschaft und Geschädigten eingetroffen

Damit kann es zu einem Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht kommen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Berufungen gegen alle 19 Freisprüche bereits vergangene Woche angekündigt. Ausserdem habe ein Anwalt, der den Kanton Neuenburg, den Staat Belgien und eine belgische Société fédérale vertritt, gegen einen Teil der Urteile Berufung eingelegt, sagte der Präsident des Bezirksgerichts Bülach, Rainer Hohler, am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.


Gegen Freisprüche des SAirGroup-Verwaltungsrates


Die Berufung der drei Geschädigten richtet sich laut Hohler gegen die Freisprüche für den früheren SAirGroup-Verwaltungsrat, die Freisprüche für die ehemaligen Finanzchefs Georges Schorderet und Jacqualyn Fouse sowie die Freisprüche für die Leiterin des SAirGroupe-Rechtsdienstes, Karin Anderegg Bigger, den Rechtsanwalt Andreas Länzlinger und den KPMG-Berater Scott Cormack.

Schriftliche Urteilsbegründung folgt im Sommer


Das Bezirksgericht wird nun im Lauf des Sommers den Parteien die schriftliche Urteilsbegründung zustellen. Da zwischen dem 10. Juli und dem 20. August Gerichtsferien seien, würden weitere Fristen erst wieder nach diesem Datum zu laufen beginnen, sagte Hohler.

Zeitfenster für die Berufung von 20 Tagen


Nach Erhalt des schriflichen Urteils haben die Parteien 20 Tage Zeit, ihre Beanstandungen zu formulieren und zu begründen. Die Berufungen können dann noch eingeschränkt oder zurückgezogen werden, auch wären noch weitere Anschlussberufungen möglich.

Verjährung Mitte 2008


Das weitere Vorgehen liegt laut Hohler daraufhin beim Obergericht. Einzelne Delikte im Swissair-Prozess werden Mitte 2008 verjährt sein, falls bis dahin kein gültiges Urteil des Obergerichts vorliegt. (awp/mc/ab)
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