Beurteilen muss das Bezirksgericht Bülach die Übertragung der Beteiligung am Reservierungssystem Galileo vom SAirGroup-Konzern in die Flugtochter SAirLines im Dezember 2000. Nach Ansicht der Zürcher Staatsanwaltschaft entstand dadurch ein Schaden von über 100 Mio. Fr. zu Lasten der SAirGroup. Diese Transaktion sei nicht als Sanierungsmassnahme gedacht gewesen, sagte Bruggissers Verteidiger Lorenz Erni am Donnerstag vor Gericht. Vielmehr sei ein bereits 1996 getroffener Entscheid vollzogen worden, weil nun die Rahmenbedingungen dafür stimmten. Gleichzeitig sei die Bilanz der SAirLines verbessert worden.
Erni widersprach der Darstellung der Anklage
Die SAirLines AG sei Ende 2000 nicht überschuldet gewesen, widersprach Erni der Darstellung der Anklage. Weder die Bilanzen von SAirGroup und SAirLines noch Berichte von Wirtschaftsprüfern hätten Hinweise auf eine Überschuldung geliefert.
Absolut unbegründet
Absolut unbegründet sei der Vorwurf, Bruggisser habe mit der Transaktion die SAirGroup schädigen wollen. Tatsächlich habe der Konzern keinen Schaden erlitten. Der gesamte Wert der übertragenen Gesellschaft sei der SAirGroup erhalten geblieben.
Von Verletzung der Sorgfaltspflicht keine Rede
Weil der SAirGroup kein Schaden entstanden sei, breche der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung in sich zusammen, erklärte Bruggissers Verteidiger. Damit stehe auch fest, dass von einer Verletzung der Sorgfaltspflicht keine Rede sein könne. (awp/mc/gh)