Swissair-Prozess: Freispruch für Höfliger gefordert – Anklage mangelhaft

Wirz forderte für seinen Mandanten erwartungsgemäss einen Freispruch in allen Punkten. Der Anwalt des Romands Antoine Höfliger sezierte in seinem Plädoyer die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in mitunter süffisantem Ton. Das Publikumsinteresse war allerdings mehr als gering; im Verlaufe des Vormittags leerte sich die Stadthalle in Bülach gänzlich.


Gläubiger in Milliardenhöhe geschädigt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem gesamten ehemaligen Verwaltungsrat vor, die Airline-Tochter SAirLines im Wissen um eine Überschuldung des Konzerns statt den Konkurs zu beantragen restrukturiert zu haben.  Damit hätten die Verwaltungsräte die Gläubiger in Milliardenhöhe geschädigt. Gläubigerschädigung beklagt die Anklagebehörde auch bei der Zahlung von 150 Mio. Euro an die marode belgische Fluggesellschaft Sabena.


Acht Monate Freiheitsstrafe gefordert
Höfliger soll dies mit acht Monaten Freiheitsstrafe, mit einer Geldstrafe von total 36 000 Franken bedingt, sowie einer Busse von 10 000 Franken büssen. Der Zusammenbruch der SAir belaste ihn sehr, sagte Höfliger am Dienstag vor Gericht. Dass viele Menschen ihre Arbeit, ihr Geld und ihren Glauben an die Airline verloren hätten, bedaure er sehr. Höfliger sass 22 Jahre im Aufsichtsgremium der bankrotten SAir.


Höfliger wies Punkt für Punkt zurück
Die Vorwürfe an Höfliger wies Wirz zuvor Punkt für Punkt zurück. Durch die Restrukturierung der SAirLines seien die Gläubiger in keiner Weise geschädigt worden – im Gegenteil: Die Existenzsicherung der SAirLines sei nichts anderes als die Existenzsicherung des Konzerns gewesen.  Die SAirGroup sei zum Zeitpunkt der Restrukturierung zudem gar nicht überschuldet gewesen, wie es die Staatsanwaltschaft behauptet, sagte Wirz.


Zahlungen an Sabena: «nötig und sinnvoll»
Zu den Zahlungen an die Sabena sagte Wirz, dass diese «nötig und sinnvoll» gewesen seien. Der Verwaltungsrat sei damals rechtlich dazu verpflichtet gewesen, die Sabena mit der nötigen Liquidität zu versorgen.


Staatsanwaltschaft widerspreche sich
Bei ihren Darstellung der Geldflüsse widerspreche sich die Staatsanwaltschaft selber, sagte Wirz. Dies geschehe «wissentlich zu Lasten der Angeklagten». «Das ist rechtsstaatlich bedenklich.» Die Auflistungen in der Anklageschrift seien «reine Polemik» und «ein einziges Fragezeichen».  Die Staatsanwaltschaft habe sich überdies verschiedentlich korrigieren müssen, sagte Wirz. Ihr Plädoyer sei im Hinblick auf die Anklageschrift «ziemlich unbekümmert gewesen». Die Staatsanwaltschaft könne aber nicht einfach mit einem Plädoyer die Anklageschrift korrigieren.


Harsche Kritik an den Expertenberichten
Harsche Kritik übte Wirz auch an den Expertenberichten, welche einen allfälligen Schaden für die Aktionäre beziffert sollten. Die von der Anklagebehörde übernommenen Darstellungen seien nichts weiter als Behauptungen der Staatsanwaltschaft selbst. (awp/mc/gh)

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